Politik und Standort
Ostwestfalen weltweit
Von Aal bis Zylinder — jede körperliche Ware hat eine Zoll-Tarif-Warennummer mit bis zu elf Stellen. Die Anzahl der Stellen richtet sich danach, wofür die Nummer gesetzlich verwendet werden muss.
Basis für diese Kodierung ist das weltweite Harmonisierte System (HS) — sechs Steller — der Weltzollorganisation (WZO).
Daraus ergibt sich in der EU/Deutschland folgender Nummernaufbau:
erste 2 Stellen = Kapitel; Grundeinordnung der Waren
erste 4 Stellen = Position des HS-System; Basis für Ursprungsermittlung
erste 6 Stellen = Unterposition des HS-System; Beschaffenheit
erste 8 Stellen = Unterposition der Kombinierte Nomenklatur (KN); Basis für Zollausfuhranmeldung, Exportkontrolle und Statistikmeldung „Intrastat“ im EU-Handel
erste 10 Stellen = Unterposition des TARIC (Integrierter Tarif der EU); Basis für EU-Zölle
11 Stellen der Nummer = Codenummer des Elektronischen Zolltarifs (EZT) des deutschen Zolls; Basis für nationale Zolleinfuhranmeldung, Einfuhrkontrollen und Steuern
Wie wird die Nummer ermittelt?
Die Rechtgrundlagen in der EU für die Einreihung sind die Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 bis 6 sowie die Abschnitts- und Kapitelanmerkungen in der jeweils gültigen Fassung der „Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif“.
Die Nummern sind einsehbar im „Warenverzeichnis der Außenhandelsstatistik“ (Statistisches Bundesamt) bzw. im „Elektronischer Zolltarif — EZT-Online“ (deutsche Zollverwaltung).
Jeder Ware wird nur eine Nummer zugeordnet. Dabei sind folgende Kriterien abzugrenzen:
- Material: Metallart, Holz, Kunststoff etc.
- Verwendungszweck: Einzelfunktion oder Teil von einer anderen Ware?
- ist die Ware allgemein einsetzbar, zum Beispiel Schrauben
Das bedeutet, dass bei einer ersten Einordnung zunächst mehrere Nummern in Frage zu kommen scheinen, die dann eingegrenzt werden müssen.
Beispiele
Kraftfahrzeuge
Pkw = Bereich 8703
Teile für Pkw = Bereich 8708
ABER: Motoren für Pkw = Bereich 8407
Datenträger
CDs ohne Aufzeichnung/Rohlinge = Bereich 852341
CDs mit Aufzeichnung = Bereich 852349
Auch hier werden nur die körperlichen Waren kodiert, aber die nicht-körperliche Ware — mit Aufzeichnung — indirekt berücksichtigt, da sich dadurch der Verwendungszweck der CD wesentlich unterscheidet: Rohling = Unternehmen „bestückt“ CD mit Inhalt.
Jedes Unternehmen ist berechtigt, die Nummer selbst zu ermitteln. Rechtlich entscheidet die Zollbehörde über die korrekte Nummer. Bei Unklarheiten zur Einordnung kann eine so genannte „Verbindliche Zolltarifauskunft — VZTA“ beim Zoll beantragt werden. Wird eine falsche Nummer verwendet, kann dies — je nach Verstoß — buß- oder strafrechtliche Konsequenzen haben und evtl. zur Beschlagnahmung der Waren führen.
Jahreswechsel = Änderung der Nummern
Jährlich werden die Nummern und dazugehörende Warenbeschreibungen den aktuellen Handelsgegebenheiten angepasst: Gibt es neue Waren, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden oder fallen Produkte weg? Nicht alle Nummernbereiche sind immer betroffen. Unternehmen sind verpflichtet, Änderungen bei den eigenen Nummern selbst zu prüfen.



