Aus- und Weiterbildung
Kurz Vorgestellt
Blumen bleiben Blumen, Pflanzen bleiben Pflanzen und dennoch verändert sich auch im Handel mit ihnen viel — ein Grund, das Berufsbild des Floristen/der Floristin zu modernisieren und den aktuellen betrieblichen Bedürfnissen und Standards anzupassen. Dies ist nun geschehen: alle Auszubildenden, die ab dem 1. August 2025 ihre Ausbildung zum Floristen oder zur Floristin begonnen haben, werden in ihrem Ausbildungsberuf gemeinsam mit ihren Ausbilderinnen und Ausbildern neben den bewährten auch neue Wege gehen.
Was charakterisiert das Berufsbild heute?
Der Ausbildungsberuf vermittelt im Kern weiterhin handwerkliche und künstlerisch-gestalterische Kompetenzen, ist aber zugleich ein betriebswirtschaftlich-kaufmännischer Beruf, in dem hoher Wert auf Kunden- und Serviceorientierung gelegt wird. Neben Kalkulation, Marketingmaßnahmen sowie kaufmännischer Steuerung und Kontrolle sind in der Ausbildung rechtliche Regelungen relevant, beispielsweise zum Natur-, Arten- und Pflanzenschutz. Das Kompetenzprofil des Berufs greift zudem aktuelle Entwicklungen auf: Zu Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit zählen hier umfangreicher gewordene Dienstleistungen, die kundenorientiert angeboten und erbracht werden.
Neu eingeführt wird für die angehenden Floristinnen und Floristen außerdem die so genannte „gestreckte Abschlussprüfung“ — so teilt sich die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderliegende Prüfungsteile. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Auch nach seiner Modernisierung überzeugt der Beruf „Florist/-in“ durch seine Vielseitigkeit: er ist geeignet für kreative Macherinnen und Macher, die neben handwerklichem Geschick und gestalterischem Talent Freude am kundenorientierten Beraten, Kommunizieren, Präsentieren und Verkaufen haben.
Maik Scholz-Gutknecht,
IHK-Referent kaufmännische Ausbildung



