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Fachthema

Die Dokumentation ist das A und O! - Warum E-Rechnungen allein nicht ausreichen

Auch, wenn die Digitalisierung in nahezu allen Unternehmensbereichen Einzug erhalten hat, zeigt sich im Bereich des Forderungseinzugs ein häufiges Missverständnis: Während E-Rechnungen buchhalterisch und steuerlich unverzichtbar geworden sind, bleibt deren Mehrwert für den rechtlichen Beweis im Streitfall äußerst begrenzt. Gerade im Umgang mit säumigen Schuldnern wird schnell deutlich, dass ohne eine vollständige Dokumentation des Vertragsschlusses die Durchsetzung von Forderungen zum bürokratischen und juristischen Minenfeld verkommt.

Im Fokus juristischer Auseinandersetzungen steht regelmäßig nämlich nicht primär der Inhalt der Rechnung, sondern die Frage, welche Leistungen beide Vertragsparteien vorher vereinbart haben – ob als Angebot und Annahme, als Auftrag und Auftragsbestätigung oder schlicht als vertragliche Abmachung bezeichnet.

Hier unser eindringlicher Rat: Gestalten Sie Ihre internen Prozesse so, dass im Streitfall alle relevanten Informationen eindeutig und rechtssicher vorgelegt werden können. Die anwaltliche Beratung kann Ihnen bei der Entwicklung der notwendigen Vertragsmuster und allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Seite stehen. Nicht nur können so gesetzliche Vorgaben (etwa zum Widerrufsrecht) erfüllt werden, sondern den Mandanten auch handfeste Hilfsmittel für eine spätere Beweisführung an die Hand gegeben werden. Im Streitfall gewinnt, wer die richtigen Unterlagen vorlegen kann.

     

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