Fachthema
Vermögensnachfolge gestalten: Wertpapiere und Depots mit Vorbehaltsnießbrauch übertragen
Die rechtzeitige und strukturierte Planung der Vermögensnachfolge ist ein zentrales Anliegen für Unternehmerinnen, Unternehmer und vermögende Privatpersonen. Besonders die Übertragung von Wertpapierdepots bietet attraktive Gestaltungsmöglichkeiten – etwa durch die Schenkung unter Vorbehaltsnießbrauch.
Bei dieser Lösung wird das Eigentum am Depot bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Gleichzeitig behalten die Übergebenden das Recht, weiterhin Erträge wie Zinsen und Dividenden zu beziehen. So entsteht eine doppelte Wirkung: Die Nachfolger werden frühzeitig an das Vermögen herangeführt und partizipiert von Kursgewinnen, während die Übertragenden ihre Einkünfte sichern.
Auch steuerlich überzeugt die Idee: Der Nießbrauchsvorbehalt reduziert den steuerlich relevanten Wert der Schenkung, wodurch Freibeträge optimal genutzt und Steuerlasten gesenkt werden können. Zudem lassen sich individuelle Interessen – etwa Versorgungssicherung, Familienstruktur oder Unternehmensnachfolge – gezielt berücksichtigen.
Unsere Kanzlei mit Standorten in Niedersachsen und Ostwestfalen-Lippe begleitet Sie interdisziplinär: von der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung über die zivilrechtliche Umsetzung bis zur erbrechtlichen Absicherung. Mit Erfahrung, Weitblick und persönlicher Beratung entwickeln wir Ihre maßgeschneiderte Nachfolgelösung.
Sprechen Sie uns an – wir bringen Ihre Vermögensnachfolge auf den richtigen Kurs.
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