Ostwestfälische Wirtschaft

Herausgeberin
Industrie- und Handelskammer
Ostwestfalen zu Bielefeld

Verlag, Anzeigenvermarktung und Layout
durch amm GmbH & Co. KG



LogoEin Service der amm GmbH & Co. KG

Politik und Standort

Ostwestfalen weltweit

Der Zollwert – Basis für die Einfuhrabgaben

Der Zollwert ist nicht identisch mit dem Warenwert oder dem Rechnungspreis. Bei hohen Importzöllen und zusätzlichen Sonderzöllen ist der Wert, auf den diese Einfuhrabgaben berechnet werden, für die Kalkulation von entscheidender Bedeutung. Guter Preis, wenig Zoll = kostengünstig, leider nein. Der Importzoll prüft, ob der Rechnungspreis als Zollwert zutreffend ist oder nicht und kann diesen Wert selbst festlegen.

Warenwert aus Unternehmenssicht

  • Grundpreis aus Preisliste oder Angebot
  • Rabatte
  • kostenlose Lieferung
  • firmeninterne Verrechnungspreise

Warenwert aus Zollsicht

Die vom Verkäufer berechneten Preise geben den Rahmen für den Wert eines Produktes. ABER: Dieser Wert wird beim Import von den Zollbehörden im Importland nicht immer akzeptiert. Der Zoll im Einfuhrland hat das Recht, den Warenwert selbst festzulegen, wenn er vermutet, dass es sich bei dem Wert nicht um den wirklichen/objektiven Wert eines Produktes handelt. Hat der Käufer zum Beispiel hohe Rabatte verhandelt, weist die Handelsrechnung, die er bezahlen soll, nicht den tatsächlichen Warenwert aus. In diesem Fall empfiehlt es sich, eine „Rechnung für Zollwecke“ mit dem tatsächlichen Warenwert für die Importverzollung zu verwenden. Auch bei kostenlosen Lieferungen ist der tatsächliche Wert die Grundlage für die Einfuhrverzollung und muss durch entsprechende Rechnung nachgewiesen werden. Vertragliche Vereinbarungen, die den Rechnungsbetrag bestimmen, sind nur privatrechtliche Vereinbarungen.

Zollwert nach EU-Zollrecht

In der EU bestimmt der Zoll bei Einfuhr den Wert zum Beispiel nach dem so genannten Transaktionswert. Dies kann der tatsächlich gezahlte Preis (Rechnungswert) für eingeführte Ware sein oder der Wert für ein gleiches oder ähnliches Produkt. Details zu den Methoden der Zollwertermittlung sind einsehbar unter zoll.de

Der Warenpreis ist die Basis für die Bestimmung des Zollwertes. Diesem sind verschiedene Kosten, die mit der Warenlieferung im Zusammenhang stehen, hinzuzurechnen, wenn diese nicht im Warenwert enthalten sind, zum Beispiel:

  • Verpackungskosten
  • Kosten der Lieferung bis zum Ort des Verbringens in die EU
  • für die Beförderung
  • für Versicherungen
  • Ladekosten

Einen Gesamtüberblick bietet das Zollformular „Zollwertanmeldung D.V.1“.

Währung der Rechnung

Bei der Importverzollung wird die in der Rechnung angegebene Währung immer in die Währung des Einfuhrlandes umgerechnet. Wichtig: Hierbei handelt es sich nicht immer um den tagesaktuellen Bankumrechnungskurs, sondern um einen für die Importverzollung festgelegten Kurs für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise für einen Monat. Man könnte hier auch vom „Zoll-Wechselkurs“ sprechen.

Zollwert im Nicht-EU-Ausland

Warenpreise plus weitere Kosten im Zusammenhang mit der Warenlieferung bestimmen den Zollwert nach den nationalen Abgabengesetzen im Importland.

Welche Kosten dem Netto-Preis hinzugerechnet werden, ist jedem Land unterschiedlich.

In den USA wird auf Basis des fob-Wertes der Ware der Zollwert ermittelt.

Die Schweiz berechnet den Zoll nach dem Brutto-Gewicht und die Einfuhrsteuer nach dem Zollwert.

Ein Hilfsmittel, wie welches Land den Zollwert festlegt, ist die EU-Datenbank „Access2Markets“ — trade.ec.europa.eu

     

Die aktuelle Ausgabe zum Durchblättern