Politik und Standort
Graue Emissionen im Blick
Am 1. Januar 2026 startet die Regelphase des CO2-Grenzausgleichs (CBAM). Im Vergleich zur Übergangsphase (01.10.2023 bis 31.12.2025), in der CBAM-Anmelder quartalsweise zu den grauen Emissionen ihrer eingeführten CBAM-Waren berichtspflichtig sind, müssen in der Regelphase erstmalig ab dem Jahr 2027 jährlich CBAM-Erklärungen für das Vorjahr eingereicht und zusätzlich CBAM-Zertifikate pro Tonne grauer Emissionen abgegeben werden.
Um ab dem 1. Januar 2026 CBAM-Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) einzuführen, müssen CBAM-Anmelder darüber hinaus im CBAM-Register einen Antrag auf Zulassung stellen und den Status „zugelassener CBAM-Anmelder“ erhalten. Nur von zugelassenen CBAM-Anmeldern dürfen CBAM-Waren in das Zollgebiet der EU eingeführt werden.



