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Politik und Standort

NAH DRAN IHK für Sie

AUSBILDUNGSABBRUCH VERHINDERT

Bei der Ausbildung zum Industriekaufmann gab es Konflikte mit der Ausbilderin, sogar ein Ausbildungsabbruch durch das Unternehmen stand zur Diskussion. In der Situation haben sich die Eltern eines minderjährigen Auszubildenen an die IHK-Zweigstelle in Paderborn gewandt. IHK-Ausbildungsberater Michael Kaiser schaltete sich als Vermittler ein und gab den Eltern wertvolle Tipps. Unter anderem fand ein Gespräch mit dem Geschäftsführer statt. Ergebnis: die Ausbildung wird fortgesetzt. Grundsätzlich bietet die IHK Ostwestfalen allen Auszubildenen bei Problemen in der Ausbildung „Hilfe zur Selbsthilfe“ in Form von Beratung und Vermittlung von Ansprechpartnern an, beispielsweise bei Konflikten mit dem Ausbildungsbetrieb oder der Berufsschule. Konkret können sich Azubis bei der IHK melden, die als neutrale Instanz Konflikte erkennen und Lösungswege vorschlagen kann.

FÖRDERINSTRUMENTE ERMÖGLICHEN FIRMENERWEITERUNG

Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um Investitionen und Wachstum geht. Gerade in solchen Fällen zeigt sich, wie eng Kommunalpolitik und IHK zusammenarbeiten: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verweisen regelmäßig auf unsere Beratungsleistungen, unter anderem auch, wenn es um Finanzierungs- und Fördermittelthemen geht. So auch in Borchen: Bürgermeister Uwe Gockel wandte sich an die IHK-Zweigstelle Paderborn+Höxter, da ein Unternehmen vor Ort seine Kapazitäten erweitern wollte. Wir nahmen direkt Kontakt auf und vereinbarten einen Beratungstermin. Die 1994 gegründete WAP Fahrzeugtechnik GmbH, spezialisiert unter anderem auf sicherheitstechnische Komponenten für Nutzfahrzeuge, beschäftigt aktuell 106 Mitarbeitende — und stößt am bestehenden Standort an Grenzen. Geplant ist daher eine Erweiterung: Eine neue Halle mit 5.000 Quadratmetern soll auf einem Nachbargrundstück entstehen und über eine Überdachung mit der bestehenden Halle verbunden werden. Parallel wird in die Modernisierung des Maschinenparks investiert. Der Kapitalbedarf liegt im mittleren Millionenbereich. Während der Gespräche prüften wir gemeinsam mögliche Förderinstrumente und verwiesen unter anderem auf das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW sowie NRW.Bank.Invest Zukunft. Nach positiver Prüfung durch das Landesförderinstitut erhielt das Unternehmen einen hohen sechsstelligen Zuschuss und ein zinsverbilligtes Darlehen — ein entscheidender Beitrag für die Umsetzung des Projekts. Ein starkes Beispiel dafür, wie erfolgreiche Wirtschaftsförderung im Zusammenspiel von Kommune, Unternehmen und IHK gelingt — praxisnah und wirksam.

VERKEHRSLEITER UND DEREN VERGÜTUNG

Jedes Güterkraftverkehrsunternehmen in der EU ist verpflichtet, einen Verkehrsleiter zu bestimmen. In NRW erteilen die Straßenverkehrsämter für jeweils zehn Jahre die Zulassung. Bei der Erneuerung der Zulassung forderte das regional zuständige Amt nun vom Herforder Transportunternehmer Fred Leppin den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags mit dessen Ehefrau, die als Verkehrsleiterin eingesetzt war. Dieser Vertrag sollte den gesetzlichen Anforderungen an die Vergütung und die Arbeitszeit eines Verkehrsleiters entsprechen. Gefordert waren für das erste Fahrzeug eine Stundenzahl von 30 Stunden, für das zweite Fahrzeug fünf weitere Stunden monatlich. Dabei sollte die Vergütung rund 20 Euro pro Stunde betragen.

Der Betroffene, der seit 36 Jahren ein Transportunternehmen in Ostwestfalen betreibt, hatte seine Ehefrau bisher als geringfügig Beschäftigte mit 450 Euro vergütet. Er wandte sich an die IHK, um sich über die Anforderungen zu informieren, die ein Verkehrsleiter zu erfüllen hat. Sollte er den Arbeitsvertrag den Vorgaben entsprechend anpassen — so hatte ihm sein Steuerberater mitgeteilt — müsste sich die Ehefrau, die im Hauptberuf halbtags anderweitig tätig war, in die Steuerklasse 6 eintragen lassen.

„Bei mittleren und größeren Unternehmen ist sicherlich eine Vollzeitstelle mit höherer Präsenz des Verkehrsleiters an der Betriebsstätte erforderlich. Die Tätigkeit sollte dem Grad der Verantwortung entsprechend höher vergütet werden als bei Kleinstbetrieben, wo die Tätigkeit des Verkehrsleiters vielfach in Teilzeit verrichtet wird“, erklärt IHK-Referent Thomas Weitkamp. Daher warb er beim Straßenverkehrsamt dafür, die zugewiesenen Aufgaben eines Verkehrsleiters nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Maßgeblich dürften dabei in erster Linie die Größe des Fuhrparks und die Struktur des betroffenen Unternehmens sein.

Da die Firma in dem geschilderten Einzelfall nur über zwei Transportgenehmigungen verfügte, erklärte sich das Straßenverkehrsamt mit einer Ausgestaltung als Minijob und einer Verdienstgrenze von monatlich rund 556 Euro einverstanden. Durch die Vermittlung der IHK blieben dem Unternehmer und seiner Ehefrau die Nachteile der Steuerklasse 6 erspart. Unser Dank gilt daher dem Straßenverkehrsamt für die unbürokratische Zusammenarbeit — inzwischen wurde dem Unternehmer eine neue Gemeinschaftslizenz ausgestellt.

     

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