Fachthema
Aufbewahrungsfristen beachten – und danach sicher vernichten
Im Geschäftsalltag entstehen täglich zahlreiche Unterlagen — von Rechnungen und Verträgen bis hin zu sensiblen Personal- und Kundendaten. Diese dürfen jedoch nicht beliebig entsorgt werden: Gesetzliche Aufbewahrungsfristen regeln genau, wie lange Dokumente aufzubewahren sind.
10 Jahre lang müssen Geschäftsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse erhalten bleiben. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde seit dem 01.01.2025 die Frist für Buchungsbelege wie Rechnungen, Lieferscheine und Kontoauszüge auf 8 Jahre verkürzt. Verträge, Korrespondenz und Lohnunterlagen sind in der Regel 6 Jahre aufzubewahren. Selbst Privatpersonen müssen bestimmte Rechnungen, etwa für Bau- oder Handwerkerleistungen, 2 Jahre lang aufbewahren.
Nach Ablauf dieser Fristen ist die datenschutzkonforme Vernichtung entscheidend. Vertrauliche Unterlagen gehören keinesfalls ins Altpapier, sondern müssen gemäß ISO 21964 (ehemals DIN 66399) sicher und nachvollziehbar vernichtet werden.
Das Drekopf Recyclingzentrum Bünde GmbH bietet hierfür eine zertifizierte Akten- und Datenträgervernichtung. Unsere abschließbaren, blickdichten Aktenbehälter ermöglichen die sichere Sammlung sensibler Unterlagen direkt vor Ort. Nach Abholung erfolgt die mechanische Vernichtung in unserer Sicherheitsanlage — selbstverständlich mit Vernichtungszertifikat als Nachweis für Sie.
Drekopf Recyclingzentrum Bünde GmbH — Ihr Daten in sicheren Händen.
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