Fachthema
Immobilien-Investments durch günstige kfw-Darlehen und erhöhte steuerliche Abschreibungen bei nachhaltigem Wohnungsneubau
Der Bau oder Erwerb von neuerbautem Wohnraum, welcher langfristig vermietet wird und die technischen Mindestanforderungen des Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, wird durch drei Faktoren attraktiv.
Einerseits wird die Finanzierung durch die kfw-Bank mit zinsgünstigen Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit gefördert und andererseits steuerlich durch gleich zwei Vorschriften für erhöhte Abschreibungen, zum einen durch die degressive Abschreibung nach §7 Abs. 5a EStG und zum anderen durch Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau gem. § 7b EStG.
Die Begünstigungen sind jedoch neben den bereits genannten Bedingungen an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Für die kfw-Bank:
Die Heizung darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse betrieben werden. Ebenfalls muss eine QNG-Zertifizierung erreicht werden, welche durch einen Energieeffizienzexperten bestätigt wird.
Steuerlich zusätzlich:
Die Immobilie muss in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR liegen.
Herstellungsbeginn oder Datum des Kaufvertrags müssen nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 liegen. Weiterhin darf die Baukostenobergrenze von 5.200 Euro/m² auch durch nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht überschritten werden. Die Immobilie muss mindestens im Jahr der Herstellung und den folgenden neun Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden.
Steuerlich können 5 Prozent des jeweiligen Restwertes des Gebäudes abgeschrieben werden nach § 7 Abs. 5a EStG und zusätzlich in den ersten vier Jahren jeweils bis zu 5 Prozent des Gebäudes als Sonderabschreibung gem. § 7b EStG geltend gemacht werden.
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