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„Für industrielle KMU sind die Vorteile unmittelbar spürbar“

INTERVIEW Der Handelspart des EU-Mercosur-Abkommens startet vorläufig am 1. Mai. Bernd Lange betont, dass Unternehmen damit von niedrigen Steuern und einem direkten Marktzugang profitieren können.

Herr Lange, das EU-Mercosur-Abkommen steht vor einer möglichen vorläufigen Anwendung. Welche Teile des Abkommens können Unternehmen bereits jetzt nutzen?

Das Handelsabkommen wird ab dem 1. Mai vorläufig angewendet. Dies bedeutet, dass es bereits umgesetzt wird, bevor das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat. In der Praxis wirkt dies jedoch wie ein vollständig gebilligtes Abkommen.

Das heißt: niedrigere Zölle und damit ein verbesserter Marktzugang für Waren und Dienstleistungen. Konkret profitieren Unternehmen mit Inkrafttreten dieser Bestimmungen von niedrigeren Zöllen, schnelleren Zollverfahren und klareren Regeln.

Welche konkreten Vorteile bietet das Abkommen deutschen mittelständischen Exporteuren, beispielsweise aus industriell geprägten Regionen wie Ostwestfalen?

Für industrielle KMU sind die Vorteile unmittelbar spürbar: bessere Marktchancen und mehr Planungssicherheit. Insbesondere Maschinenbauunternehmen, Automobilzulieferer und Anbieter von Umwelttechnologien profitieren erheblich von der Senkung der — teilweise sehr hohen — Zölle in der Mercosur-Region.

Derzeit liegen die Zölle auf EU-Maschinen-exporte in Mercosur-Ländern bei 14 bis 20 Prozent, bei Autoteilen zwischen 14 und 18 Prozent. Diese Zölle werden durch das Abkommen deutlich gesenkt. Für die EU insgesamt wird ein Anstieg der Maschinenexporte in die Mercosur-Länder um rund 35 Prozent erwartet.

Zudem erleichtern einheitlichere technische Standards und transparentere Verfahren den Marktzugang erheblich. Für stark exportorientierte Regionen wie Ostwestfalen bedeutet dies neue Absatzmärkte, mehr Wettbewerbsfähigkeit und langfristig sichere Arbeitsplätze.

Inwieweit beeinflussen rechtliche Unsicherheiten, etwa mögliche Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof, den weiteren Verlauf und die Umsetzung des Abkommens?

Im Januar 2026 beschloss das Europäische Parlament mit knapper Mehrheit, das Abkommen an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen, um seine Vereinbarkeit mit den EU-Verträgen prüfen zu lassen. Ich bedauere diese Entscheidung zutiefst, da sie vor allem eine Verzögerungstaktik der Gegner des Abkommens ist.

Das Europäische Parlament kann dem Abkommen erst endgültig zustimmen, wenn der Gerichtshof entschieden hat. Gleichzeitig haben die Mitgliedstaaten die Kommission gebeten, mit der vorläufigen Anwendung zu beginnen — diese startet bereits am 1. Mai. So können wir zeitnah von den Vorteilen des Abkommens profitieren.

Die Zustimmung des Europäischen Parlaments bleibt dennoch erforderlich. Sollte das Abkommen am Ende abgelehnt werden, könnte es nicht weiter umgesetzt werden. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass sich die Vorteile bis dahin klar zeigen werden. Gerade in Zeiten wachsender Unsicherheit und zunehmenden Protektionismus brauchen wir ein belastbares Netz fairer Partnerschaften mit verlässlichen Partnern.

Wie sieht der realistische Zeitplan für die nächsten Schritte aus, von der politischen Einigung bis zur vollständigen Umsetzung des Abkommens?

Das Interimsabkommen muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden — dies kann jedoch erst nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erfolgen. Unabhängig davon wird das Handelsabkommen bereits ab dem 1. Mai angewendet.

Eine spätere Zustimmung des Europäischen Parlaments würde damit im Wesentlichen bestätigen, was faktisch bereits umgesetzt wird. Der politische Teil des EU-Mercosur-Abkommens muss sowohl vom Europäischen Parlament als auch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Für mich ist jedoch der Handelsvertrag der zentrale Bestandteil.

Welche Veränderungen werden europäische Unternehmen und Verbraucher durch eine stärkere Marktpräsenz von Mercosur-Unternehmen tatsächlich spüren, etwa bei Wettbewerb, Preisen oder Lieferketten?

Europäische Unternehmen erhalten Zugang zu zusätzlichen stabilen Bezugsquellen für kritische Rohstoffe wie Lithium oder Niobium, die etwa für die Herstellung hochfester Stähle und Legierungen benötigt werden. Dies stärkt die Resilienz ihrer Lieferketten gegenüber externen Schocks.

Einige Agrarsektoren, insbesondere der Rindfleischsektor, äußern Bedenken hinsichtlich aus ihrer Sicht unlauteren Wettbewerbs durch Importe aus dem Mercosur. Gleichzeitig verfügen wir von Beginn an über robuste Schutzmaßnahmen, um besonders sensible Bereiche zu sichern. Ich bin überzeugt, dass diese Schutzinstrumente voraussichtlich nicht zum Einsatz kommen müssen, da der Marktzugang für entsprechende Produkte begrenzt bleibt.

Darüber hinaus eröffnen sich auch für den Agrar- und Lebensmittelsektor neue Exportchancen. Dabei werden allerdings Produkte mit geografischen Angaben, wie der Steinhäger, Allgäuer Bergkäse oder auch Nürnberger Lebkuchen, geschützt. Diese Spezialitäten dürfen nur in der jeweiligen Herkunftsregion produziert werden und tragen ihren Namen zu Recht als Ausdruck regionaler Tradition und Qualität. Damit können diese Produkte auch nur aus ihren Herkunftsregionen exportiert werden.

Luisa Griese, IHK

     

ZUR PERSON

Bernd Lange, MdEP, ist seit 2014 Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, dem er seit 2009 angehört. Lange ist Mitglied der Fraktion der „Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament“.

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