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„Seriöse Greenclaims könnten ein echter Wettbewerbsvorteil werden“

INTERVIEW Dr. Daniel Wittig betont, dass allgemeine Aussagen wie „klimaneutrale Verpackung“ oder „CO2-neutral“ nicht mehr zulässig sind. Die EU-EmpCo-Richtlinie führt dazu, dass nur noch solche Siegel zulässig sind, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen. Bei Verstößen können bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes als Geldbuße fällig sein.

Herr Dr. Wittig, „nachhaltig“, „ökologisch“ oder „klimaneutral“ sind Produktaussagen, mit denen Kundinnen und Kunden überzeugt werden sollen. Mit ihrer neuen „Empowering Consumers“-Richtlinie geht die EU gegen sogenanntes Greenwashing vor und will Verbraucherrechte stärken. Worauf müssen Unternehmen achten, die ihre Produkte weiterhin mit diesen Attributen bewerben wollen?

Mit der EmpCo-Richtlinie verschärft die EU die Anforderungen an umweltbezogene Werbung erheblich. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch das 3. UWGÄndG; die neuen Regelungen sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.

Ab diesem Zeitpunkt sind allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ nur noch zulässig, wenn sie durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt werden — etwa durch das EU-Ecolabel oder offiziell anerkannte Umweltlabel nach EN ISO 14024 Typ I. Auch Farben, Symbole oder bildliche Darstellungen können als Umweltaussage bewertet werden.

Aussagen zur Nachhaltigkeit müssen künftig nicht nur nachweisbar sein, sondern auch spezifischer als früher. Der Claim „klimafreundliche Verpackung“ wäre eine allgemeine Aussage und damit grundsätzlich verboten; die Aussage „100 Prozent der zur Herstellung dieser Verpackung verwendeten Energie stammt aus erneuerbaren Quellen“ wäre hingegen eine spezifische Umweltaussage, die grundsätzlich erlaubt bleibt.

Aussagen wie „CO₂-neutral“ sind verboten, wenn sie allein auf der Kompensation von Treibhausgasen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruhen.

Die Richtlinie regelt auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln neu. Lichtet sich jetzt der Siegel-Dschungel oder kommt es zu einer Zertifizierungswelle, damit möglichst viele dieser Siegel bestehen bleiben? 

Die EmpCo-Richtlinie soll vor allem mehr Transparenz schaffen und den bisherigen „Siegel-Dschungel“ eindämmen. Bislang existierte eine Vielzahl an Nachhaltigkeitssiegeln, häufig ohne einheitliche oder vergleichbare Standards. Künftig sind jedoch nur noch solche Siegel zulässig, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen fest­gelegt wurden.

Ein zulässiges Zertifizierungssystem muss dabei insbesondere offen, transparent und diskriminierungsfrei sein, auf unabhängiger Überprüfung beruhen und Sanktionsmechanismen bei Verstößen vorsehen. Die Anforderungen sind also sehr hoch, da die Systeme unter anderem auch von externen Dritten geprüft werden müssen.

Dadurch dürfte sich die Zahl der verwendeten Nachhaltigkeitssiegel insgesamt verringern. Gleichzeitig ist aber zu erwarten, dass insbesondere Dienstleister, die ihr Geschäft im Bereich der Umweltaudits haben, versuchen werden, bestehende Siegel durch Zertifizierungen abzusichern. Gewerbetreibende sollten daher vor der Verwendung eines Nachhaltigkeitssiegels sorgfältig prüfen, ob dieses die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Neben Greenwashing wird auch „Social­washing“ sanktioniert, also irreführende Aussagen zu sozialen oder ethischen Standards. Mit welchen Auswirkungen rechnen Sie durch die beiden Neuordnungen insgesamt – verschwinden dadurch Nachhaltigkeitsthemen aus der öffentlichen Wahrnehmung oder werden sie wohlmöglich aufgewertet?

Die Richtlinie will keine „Kommunikationsstille“ erzeugen. Das sogenannte „Greenhushing“ — also der vollständige Verzicht auf Umweltkommunikation aus Angst vor Sanktionen — ist weder gewollt noch empfehlenswert. Vielmehr sollen seriöse Nachhaltigkeitsbemühungen stärker in den Vordergrund treten.

Dennoch werden die neuen Regelungen wohl in einer Übergangszeit zunächst dazu führen, dass Nachhaltigkeits- und Sozialthemen in der Werbung zurückhaltender genutzt werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Unternehmen werden künftig deutlich genauer prüfen müssen, welche umweltbezogenen oder sozialen Aussagen tatsächlich belegbar sind.

Insgesamt werden diese Themen aber nicht aus der öffentlichen Wahrnehmung verdrängt. Sie erfahren vielmehr eine stärkere Glaubwürdigkeit und Aufwertung. Langfristig dürften die neuen Vorgaben das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, weil nachhaltige oder sozial verantwortliche Aussagen künftig transparenter, überprüfbarer und besser vergleichbar sein müssen. Seriöse Greenclaims könnten damit in Zukunft ein echter Wettbewerbsvorteil werden. 

Warum sollten sich Unternehmen trotz alledem für Nachhaltigkeit interessieren? 

Unternehmen sollten sich trotz der strengeren rechtlichen Vorgaben weiterhin mit Nachhaltigkeit beschäftigen, weil Nachhaltigkeit längst zu einem wichtigen Wettbewerbs- und Vertrauensfaktor geworden ist. Verbraucherinnen und Verbraucher, Geschäftspartner und Investoren achten zunehmend darauf, wie verantwortungsvoll Unternehmen wirtschaften und ob ökologische sowie soziale Standards tatsächlich eingehalten werden.

Die neue Regelung bedeutet dabei nicht, dass Nachhaltigkeitskommunikation unmöglich wird, vielmehr sollen sie sicherstellen, dass entsprechende Aussagen glaubwürdig und nachvollziehbar sind.

Zudem sind die Sanktionen bei Verstößen erheblich: Neben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen drohen Geldbußen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Auch strafrechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden sind möglich.

Welche Wettbewerbsvorteile ergeben sich durch die verschärften EU-Anforderungen für Unternehmen?

Die verschärften EU-Anforderungen können Unternehmen, die tatsächlich nachhaltig wirtschaften, erhebliche Wettbewerbsvorteile verschaffen. Da umwelt- und sozialbezogene Aussagen künftig strenger überprüft werden, steigt die Bedeutung glaubwürdiger und belegbarer Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen, können sich dadurch klarer von Wettbewerbern abgrenzen, die bislang vor allem mit unsubstantiierten Werbeaussagen gearbeitet haben.

Zudem kann eine transparente und rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken und langfristig die Kundenbindung fördern. Auch Geschäftspartner legen zunehmend Wert auf nachvollziehbare Nachhaltigkeitsstandards, sodass Unternehmen mit belastbaren Konzepten häufig bessere Markt- und Finanzierungschancen haben. Die neuen Vorgaben schaffen damit insgesamt fairere Wettbewerbsbedingungen. Nicht mehr möglichst werbewirksame Aussagen stehen im Vordergrund, sondern tatsächlich nachweis­bare Umwelt- und Sozialstandards.

 

 

 

 

 

 

Heiko Stoll

     

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