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Titelthema

Die Spurensucher

Sie stellen Bauschäden fest, ermitteln den Wert von Grundstücken oder rekonstruieren Unfälle – öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Sie nehmen dabei eine besondere Rolle ein, denn sie werden nur bestellt, wenn sie ihre besondere fachliche Qualifikation nachgewiesen haben und zugleich höchste Anforderungen an ihre persönliche Integrität erfüllen. Diese Voraussetzungen werden alle fünf Jahre überprüft. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind durch ihren Eid verpflichtet, ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich zu erstatten. Außerdem sind sie bei Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung heranzuziehen und es besteht die Verpflichtung, die von ihnen verlangten Gutachten zu erstatten. Insgesamt 89 Sachverständige hat die IHK Ostwestfalen für ihren Bezirk öffentlich bestellt und vereidigt. „Als Bestellungskörperschaft sind wir stolz, dass der Gesetzgeber uns mit der Wahrnehmung dieser wichtigen hoheitlichen Aufgabe betraut hat“, sagt IHK-Vizepräsident Thilo Pahl.

Annika Nickel-Fleitmann schnappt sich das Messrad und die gelbe Kreide, im Abstand von fünf Metern zieht sie Striche und schreibt Ziffern auf den Asphalt hinter dem IHK-Gebäude in Bielefeld. Es ist ein Dienstag, gegen 11 Uhr, Nickel-Fleitmann ist Unfallrekonstrukteurin und von der IHK Ostwestfalen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle.

Als nächstes stellt sie auf beiden Seiten der Fahrbahn weiße Vermessungskugeln auf, klappt das Stativ auf, schraubt den 3-D-Scanner und die 360-Grad-Kamera fest. Die erste Passantin bleib stehen: „Baut ihr einen mobilen Blitzer auf?“ „Nein, wir bereiten eine Vermessung vor“, antwortet die Diplom-Ingenieurin routiniert. Dass Leute anhalten und fragen, was sie machen würde, gehöre zu ihrem Berufsalltag.

Während des zweiminütigen Scans kauert sie sich unter das Stativ, damit sie nicht selbst mit auf den späteren Punktwolken-Fotos zu sehen ist. Aus drei unterschiedlichen Positionen scannt sie den IHK-Mitarbeiterparkplatz und das gegenüberliegende Parkhaus. „Seid ihr Google?“, fragt ein Mann, der das Parkhaus verlässt, ein älteres Ehepaar beobachtet das Treiben interessiert aus dem verglasten Treppenhaus.

Rund 50.000 Euro hat Nickel-Fleitman für den Scanner investiert, hinzu kommen jährliche Kosten für die Software. Gemeinsam mit ihrem Ehemann Markus Nickel betreibt sie das Ingenieurbüro IFU.NRW, mit Standorten in Senden und in Paderborn. Spezialisiert sind sie auf Unfallanalysen und Fahrzeugtechnik.

„Mit dem Scanner erfasse ich jeden Baum, jede Entwässerungsrinne, kann sehen, ob die Absperrbügel an den Parkplätzen richtig angebracht sind und sämtliche Höhenangaben ableiten“, erklärt sie die Vorzüge des Scan-Verfahrens. 

Dann startet Nickel-Fleitmann die Drohne, mit einem Surren steigt das Fluggerät zwischen Parkhaus und IHK-Gebäude in den Himmel und nimmt die Szenerie von oben auf.

Abschließend fotografiert sie mit dem Smartphone die Parkplatzsituation und läuft mit der 360-Grad-Kamera, die jetzt auf einem Art Selfie-Stick montiert ist, zwischen den geparkten Autos auf und ab. „Jetzt haben wir auch noch den möglichen Fahrweg aufgenommen“, erläutert die Sachverständige die einzelnen Schritte. Etwa 60 Minuten hat das gesamte Procedere gedauert. „Das war klein und überschaubar“, lacht Nickel-Fleitmann, „für das Erfassen einer Kreuzung brauche ich fünf bis zehn Scans.“

Hätte es einen Unfall hinter dem IHK-Gebäude gegeben, so hätte Nickel-Fleitmann jetzt sämtliche Daten im Rechner, um mit der Auswertung und dem Schreiben des Gutachtens beginnen zu können. Sie kann den Unfallhergang sogar mittels einer VR-Brille darstellen.

DIGITALE GUTACHTEN UND 3-D-SCANS

Seit 2010 arbeitet die Diplom-Ingenieurin als Unfallanalytikerin. Studiert hat die heute 41-Jährige Maschinenbau mit den Schwerpunkten Automobiltechnik und Biomechanik in Paderborn. Berufserfahrung sammelte sie in einem auf Unfallrekonstruktion spezialisierten Gutachterbüro mit Standorten in Münster und Düsseldorf. „Sie müssen eigene Gutachten schreiben, damit sie ihre besondere Sachkunde nachweisen können, bevor sie öffentlich bestellt und vereidigt werden können“, sagt Nickel-Fleitmann. Die Crux — um solche Erfahrungen sammeln zu können, müssen Gerichte Gutachten an nicht öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vergeben. Ansonsten hätte sie die Gutachten vorbereitet „und jemand anderes unterschrieben“.

2016 gründete ihr Ehemann in Senden das Gutachterbüro IFU.NRW, drei Jahre später kommt Nickel-Fleitmann hinzu, 2020 eröffnen sie die IFU.NRW-Zweigstelle in Paderborn. Nach über zehn Jahren Berufserfahrung wurde Nickel-Fleitmann von der IHK Ostwestfalen 2021 als Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Schon seit 2016 präsentieren sie ihre Gutachten digital vor Gericht. Ab 2021 erstellen sie 360-Grad-Videos und Bilder von den Unfallörtlichkeiten. Die technischen Voraussetzungen für die 3-D-Scans hat das Gutachter-Ehepaar 2022 geschaffen — seitdem können sie den Unfallort scannen und Punktwolken sowie 3-D-Modelle am PC erzeugen. Ihre Auftragslage beschreibt sie als „sehr gut“.

REKONSTRUKTIONSVIDEO UND VR-BRILLE

Nickel-Fleitmann klappt ihren Laptop auf, startet zwei iPads und zeigt anhand eines Beispiels, wie sie ihre Gutachten vor Gericht präsentiert. Auf beiden iPads sind Fotos und Videos zu sehen. Der zugrunde liegende Schadensfall hat sich an einem Schnellrestaurant mit „Drive Thru“ im lippischen Lage ereignet. Da der Ausgabeschalter für Burger und Co. überdacht ist, ist zu Beginn der Fahrspur eine Höhenkontrolle installiert, eine Art beweglicher Schranke auf einer Höhe von 2,80 Metern. Sobald Fahrzeuge diese berühren, lösen sie ein Klingeln aus. „Da das System windempfindlich ist und ständig geklingelt hat, haben die Betreiber ein Stahlseil angebracht und es mithilfe eines Betonbodenankers abgespannt“, beschreibt sie die Ausgangssituation. 

Der Fahrer eines Citroen-Vans hatte angesichts seines Appetits auf Burger nicht mehr daran gedacht, dass er noch zwei Fahrräder auf dem Dach transportiert. Die Fahrräder kollidierten mit der Höhenkontrolle, der Erd­anker wurde aus dem Boden gerissen und zerstörte eine Glasscheibe an der Außenterrasse des Schnellrestaurants. Verletzt wurde zum Glück niemand.

Etwa einen halben Tag hätten sie für die Datenerfassung und das Scannen benötigt und konnten so auch berechnen, mit welcher Geschwindigkeit das Auto auf dem Gelände unterwegs war — 9 km/h. Das Rekonstruktions-Video zeigt, wie sich der Unfall ereignet hat und mit der VR-Brille „sitzen“ die Betrachter auf dem Fahrersitz und fahren die Strecke um das Schnellrestaurant herum.

Zukünftig werde ihre Arbeit einfacher, je mehr 3-D-Scans von Fahrzeugen vorliegen würden. Da moderne Pkw immer mehr eigene Daten generieren würden — wann wurde gebremst, wann haben ABS oder Airbags ausgelöst, war der Tempomat eingeschaltet — und diese ausgelesen werden können, könnten diese ebenfalls für die Unfallrekonstruktion genutzt werden.

„WIE EINE WUNDERTÜTE“

„Meine Arbeit ist abwechslungsreich, es ist kein reiner Bürojob, ich bin kreativ tätig, kann neueste Technik nutzen und selbstverantwortlich arbeiten“, antwortet Nickel-Fleitmann auf die Frage, was sie an ihrem Beruf reizt. „Die Aufträge sind oft wie eine Wundertüte, keine Standardsachen.“ 

Ihr Einsatzradius erstreckt sich auf Ostwestfalen-Lippe, das Sauerland, das Ruhrgebiet und bis ins südliche Niedersachsen. 

Ihre Gutachten würden sie ausschließlich für Gerichte erstellen. Und damit stellt sich dann auch die Frage, wie diese mehrere Gigabits an Daten übermittelt werden können. „Wir brauchen eine sichere, DSGVO-konforme Plattform, über die wir die Daten austauschen können und auf die alle Prozessbeteiligten zugreifen können“, fordert die Unfall-Expertin. Das Landgericht Bielefeld nutze beispielsweise USB-Sticks. Und obwohl die Prozessakten mittlerweile vollständig digitalisiert seien, erhielten sie sie als pdf. „Es fehlt an Schnittstellen, damit die zur elektronischen Akte gehörenden Foto- und Videodateien im Originalformat zur Gutachtenausarbeitung vorliegen und nicht im auflösungsreduzierten, veränderten pdf-Format“, kritisiert Nickel-Fleitmann.

PILOTPROJEKT MIT VR-BRILLEN AM LANDGERICHT BIELEFELD

Das Thema sichere Datenaustauschplattform beschäftigt auch Dr. Markus Seip. Der Richter am Landgericht Bielefeld leitet das deutschlandweite Pilotprojekt zum Einsatz von VR-Brillen in Gerichtsverfahren. Im April dieses Jahres ist es gestartet. 

„Wir haben alle Berufsgruppen einbezogen: Wissenschaft, Anwalts- und Berufskammern. Als Richterschaft weisen wir auf die Möglichkeit hin, jetzt 3-D-Verfahren einzusetzen und können entsprechende Gutachten anfordern“, erzählt Seip in einem leeren Verhandlungssaal begeistert von dem Projektauftakt einige Wochen zuvor. Die Klimaanlage brummt gegen den Hochsommer an, im Saal ist es kühler als in Seips Büro im sechsten Stock, das Gerichtsgebäude wird grundlegend saniert. Die Idee für das Projekt hatte vor gut über einem Jahr die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, Gudrun Schäpers, zu dessen Bezirk auch das Landgericht Bielefeld gehört. 

Beteiligt sind vier Pilotkammern für Verkehrsunfall- und Bausachen. „In solchen Verfahren geht es als erstes um Visuelles“, erläutert der promovierte Jurist, „außerdem sind sie in der Regel weniger anfällig für prozessuale Fragen als beispielsweise Strafverfahren.“ Etwa 15 bis 20 Richterinnen und Richter können die neue Technik nutzen. „Es gab einen Wow-Effekt“, beschreibt er die Reaktion seiner Kolleginnen und Kollegen, als sie zum ersten Mal eine VR-Brille aufhatten und ein Demo-Video anschauen konnten. Aktuelle Fälle hätten sie noch nicht, „wir sind in der Werbephase“, schmunzelt der 38-Jährige, „wir wollen vorbereitet sein.“ Dabei sei die Justiz beim Thema Digitalisierung schon weit fortgeschritten.

Seit 2018 gebe es ausschließlich die elektronische Aktenführung, Videoverhandlungen seien seit Corona gang und gäbe. Aktuell würden sie Gutachten auf USB-Sticks anfordern, die Daten von dort in die elektronischen Akten überspielen. „Wir arbeiten an einer Plattform, über die das abgewickelt werden kann“, sagt Seip. „Heute können Sie mit Smartphones schon 3-D-Videos erstellen. Solche Videos bekommen wir auch von den Prozessbeteiligten, nach Unfällen oder vom Schimmelbefall in der Mietwohnung.“ 

Auf die Frage, ob durch Künstliche Intelligenz nicht die Gefahr besteht, diese zu manipulieren, meint Seip: „Uns ist bewusst, dass jedes Beweismittel gefälscht werden kann. Allerdings ist das bei Fotos noch einfacher als bei 3-D-Videos. Bestehen Zweifel, kann eine technische Überprüfung durch die Polizei oder durch andere Sachverständige vorgenommen werden.“ Dabei sei Virtuell-Reality-Technik „nicht wirklich neu“, er gehe davon aus, dass sie in fünf Jahren der Regelfall sein werde. „Justitias Augenbinde steht für Unparteilichkeit, nicht für Blindheit gegenüber neuen Entwicklungen.“ 

AKZEPTANZ NOCH WEITER STEIGERN

Seip verspricht sich durch den Einsatz der VR-Technik bessere Erkenntnismöglichkeiten und einen gewissen Zeitvorteil. „Die Technik kann Ortstermine nicht 1:1 ersetzen. Sie sind in der Regel sehr aufwändig und finden in der gerichtlichen Praxis gar nicht so häufig statt. Mit der VR-Brille könnte ich morgens um 9:00 Uhr einen Unfallhergang verhandeln und um 11:00 Uhr über Schimmelbefall in einer Mietwohnung. Mit Vor-Ort-Terminen ist das unmöglich.“

Die durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht Bielefeld betrage fünf bis sechs Monate. „Durch die VR-Technik kann ich die Verfahrensdauer nicht halbieren“, bremst er die öffentliche Erwartung, „die Justiz“ müsse schneller werden. „Aber ich kann die allgemeine Beweisaufnahme schneller abschließen, muss eventuell weniger Zeugen vernehmen und kann so Zeit sparen.“ 

Im Gerichtsaal trage er die VR-Brille, das Video werde zeitgleich auf einen Bildschirm überspielt — und so könnten die Prozessbeteiligten verfolgen, in welche Richtung er blicke, sehen, was er sehe. Die einzige Unsicherheit bestehe momentan darin, dass Seip das Geschehen im Verhandlungssaal nicht im Blick haben könne. „Es bleibt abzuwarten, wie sich das Tragen der VR-Brille auf die Verhandlungsleitung auswirkt“.

Trotzdem, sein Fazit fällt positiv aus: „Wir können die Akzeptanz für unsere Entscheidungen noch weiter steigern, man kann ja immer noch besser werden — und so einen kleinen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten.“ 

SACHVERSTÄNDIGE UND JUSTIZ IM DIALOG

Wie eng und wichtig der Austausch zwischen ­Sachverständigen und der Justiz ist, hat auch der 7. Sachverständigentag Ostwestfalen-Lippe unter dem Motto „Sachverstand und Justiz im Dialog“ gezeigt. Rund 100 Sachverständige sowie Richterinnen und Richter haben sich mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Sachverständigenwesen und in der Justiz beschäftigt.

Die Veranstaltung in der Zweigstelle Paderborn der IHK Ostwestfalen wurde ausgerichtet von der IHK Ostwestfalen, der IHK Lippe zu Detmold sowie der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld in Zusammenarbeit mit dem Landgericht Paderborn.

IHK-Vizepräsident Thilo Pahl unterstrich die besondere Bedeutung der rund 240 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in OWL und des Sachverständigenwesens insgesamt. „Die Kammern haben eine wichtige hoheitliche Aufgabe: Wir müssen ausreichend qualifizierte Expertinnen und Experten für diese verantwortungsvolle Tätigkeit gewinnen, um die Justiz zuverlässig zu unterstützen“, betont Pahl. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung sei eine öffentlich-rechtliche Auszeichnung für besondere Sachkunde und persönliche Integrität. Sachverständige verpflichteten sich, ihre Leistungen unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen.

Auch aus Sicht der Justiz ist die Rolle der Sachverständigen zentral. Der Vizepräsident des Landgerichts Paderborn, Bernd Woythe, hob hervor, dass Gutachterinnen und Gutachter wesentlich dazu beitragen, streitige Sachverhalte fachlich einzuordnen und damit die Grundlage für rechtssichere und sachgerechte Entscheidungen zu schaffen.

Auf der Agenda stand insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Jürgen Schauf gab aus Sicht eines Bausachverständigen einen praxisnahen Einblick in die Nutzung von KI. Jule Schoppmann, Richterin am Oberlandesgericht Hamm, erläuterte, wie die Justiz mit KI-Anwendungen umgeht: Neben Aspekten des Datenschutzes kommt es dabei vor allem auf die Verlässlichkeit der Ergebnisse an. Einigkeit bestand darüber, dass KI den Menschen nicht ersetzt: Die abschließende Überprüfung, Bewertung und Verantwortung bleiben beim Sachverständigen beziehungsweise beim Gericht.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Kommunikation zwischen Sachverständigen und Gerichten. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Hamm und Vorsitzende des Qualitätszirkels Sachverständigenwesen NRW, Frank Walter, unterstrich die Bedeutung eines reibungslosen Austauschs für effiziente Verfahren. Neben digitalen Kommunikationsformen hat auch der direkte telefonische Kontakt weiterhin einen hohen Stellenwert.

„ICH WILL WAS BEWIRKEN“

Thomas Budde ist seit dem 15. März 2026 von der IHK Ostwestfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Asbest in Innenräumen. Darauf ist der gelernte Papiermacher stolz. „Ich will etwas bewirken“, betont der 49-Jährige, der Arbeitsschutz sei ihm ein besonderes Anliegen. Aus Überzeugung habe er den nicht unerheblichen Aufwand für die öffentliche Bestellung betrieben, denn sie stelle ein Qualitätsmerkmal dar. „Auf dem freien Markt liegen die Stundensätze höher, aber darum geht es mir nicht“, hebt er hervor. Jetzt müsse er jeden vom Gericht zugewiesenen Auftrag zur Begutachtung ausführen, egal wie viel er dafür vergütet bekomme. „Mein Ziel ist es, soviel Asbest wie möglich zu erkennen, damit es dann sicher demontiert und entsorgt werden kann. Denn der Baustoff ist gesundheitsgefährdend und kann Krebs auslösen.“ Asbest sei als Berufskrankheit seit 1936 anerkannt, in Verbindung mit Lungenkrebs seit 1943 und mit der Krebsform Mesotheliom seit 1977.

Der Werkstoff besteht aus faserförmigen Silikat-Mineralien; er ist hitzebeständig, isolierend, nicht brennbar und lässt sich problemlos mit anderen Materialien verarbeiten. „Allein in den 1960er bis Ende der 1970er Jahren erreichten die Asbestimporte der Bundesrepublik Deutschland rund 170.000 Tonnen jährlich“, erläutert Budde, der seinen Worten nach schon immer handwerklich begabt gewesen sei und sich im Jahr 2004 als eine Art Sanierer für Bauschäden selbstständig gemacht hatte. Da er immer mehr mit Schadstoffen in Berührung gekommen sei, habe er sich kontinuierlich weitergebildet. Seit 2016 ist er DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung. Danach habe er noch die Prüfung des staatlich zugelassenen Fernlehrgangs Baubiologie erfolgreich abgeschlossen und sei mit in das Unternehmen seiner Frau Heidrun eingetreten, die Diplom-Biologin ist und in Paderborn die Firma Newhomecheck führt.

 ASBEST – „UNVERGÄNGLICH“

„1993 erging in Deutschland das Asbestverwendungsverbot, weil es eindeutig Krebs erzeugen kann. Doch die Probleme sind dadurch nicht gebannt, denn man findet in Deutschland immer noch tonnenweise asbesthaltige Materialien in Altbauten“, betont Budde. In Verdacht stünden alle verbauten Produkte vor 1993. Auch in Restbeständen, die bis Ende 1995 verbaut wurden, findet er immer mal wieder Asbest. Der Name bedeutet im Altgriechischen „unvergänglich“ und sei damit bezeichnend für die Problematik. Der Werkstoff sei noch in zahlreichen Gebäuden, technischen Anlagen und Geräten vorhanden — von Dachplatten über Bodenbeläge bis hin zu Lüftungsanlagen. Es komme beispielsweise vor in Fliesen- und Parkettkleber, Faserzement, Farben und Beschichtungen, Dachpappen, Bodenbelägen, Asphaltplatten, Asbestpappe, Kabelummantelungen, Fassadenplatten, Teer- und Bitumenanstrichen sowie in Fensterkitt. 

Bei einer Baugefährdung oder Gesundheitsgefahr durch Asbest hafteten primär die Gebäudeeigentümer, die Bauherren, das Sanierungsunternehmen oder der Immobilienverkäufer. 

Die Verantwortlichkeit reiche von zivilrechtlichem Schadensersatz bis hin zu empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen. Wer asbesthaltige Materialien unsachgemäß handhabe, entsorge — beispielsweise im Restmüll — oder bei Sanierungen Menschen gefährde, begehe Straftaten. Die Baugefährdung sei in § 319 StGB geregelt: Verursacht jemand bei Bauarbeiten Gefahren für Leib und Leben, drohen Geldstrafen, Schadenersatz oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. „Wer ein Gebäude sanieren will, eine Immobilie kaufen möchte oder als Eigentümer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine professionelle Asbesterkundung vornehmen lassen“, erklärt der gebürtige Mescheder. „Sie schützt vor gesundheitlichen und rechtlichen Risiken.“

GEWISSENHAFT UND RECHTSSICHER

Dabei reiche eine Sichtprüfung allein nicht aus, um Asbest sicher zu identifizieren. „Man kann es nicht sehen, riechen, schmecken und es piekst nicht, wenn man es berührt.“ Im Zweifel sollte immer eine fachgerechte Untersuchung vorgenommen werden. „Als qualifizierter Asbestgutachter in Paderborn und OWL analysiere und bewerte ich Baustoffe, Lüftungssysteme und die Luftqualität nach höchsten Standards — basierend auf der TRGS 519 und der Gefahrstoffverordnung. Zudem führe ich Kontrollmessungen nach Sanierungen durch, um sicherzustellen, dass keine Asbestfasern mehr vorhanden sind. Der Grenzwert liegt nach der Sanierung bei 500 Fasern pro Kubikmeter“, wirbt der Baubiologe für seine Dienstleistungen. Sie umfassten Asbestuntersuchungen, Schadstoffkataster zum Abbruch und Materialproben wie die Identifikation des Gefahrstoffes in Dach, Fassade, Bodenbelägen und etwa Rohrisolierungen sowie Luft- und Staubmessungen, zum Beispiel die Prüfung der Luftqualität auf Asbestfasern. Darüber hinaus würden dazu Gutachten erstellt, Beratungen zu Sanierungsmaßnahmen und Kontrollmessungen nach Sanierungen vorgenommen. Budde: „Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen, Bauherren, Architekten, Behörden wie Bauämter, Wohnungsverwaltungen und Unternehmen, die auf fachkundige Beratung und zuverlässige Analysen setzen. Unser Ziel ist die rechtliche und maximale Sicherheit für Gesundheit und Gebäude.“

Ohne Sachkundenachweis dürften keine Arbeiten an Asbest vorgenommen werden. Wozu Probenahmen — Material, Staub, Luft — zählten sowie Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten und beispielsweise Abfallbeseitigung. Nicht nur seine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für Asbest in Innenräumen ermögliche ihm all das. „Auch die langjährige Erfahrung und entsprechenden Sachkundenachweise sind essenziell notwendig, um diese Arbeit gewissenhaft und rechtssicher auszuführen“, resümiert Budde.

Dabei verwende er bislang nur gezielt KI, etwa bei der Zusammenfassung von Probeentnahmen und Ortsterminen mittels einem digitalen KI-gestütztem Diktiergerät. Damit ließen sich sprachliche Aufzeichnungen zu Zusammenfassungen und Erinnerungsstützen generieren. „Dabei kommt es vor allem auf die Verständlichkeit und Verlässlichkeit der Ergebnisse an. In vielen Fällen ist die Handakte aber nicht zu ersetzen. Deshalb überprüfe ich alle Zusammenfassungen nochmals abschließend.“

 

Jörg Deibert, Heiko Stoll

     

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