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Fachthema

Akuter Handlungsbedarf im Arbeitsschutz? Schnelle Hilfe vom AGZ!

Unternehmen in Deutschland müssen gesetzlich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) bestellen — laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Hier setzt das Arbeits- und Gesundheitsschutzzentrum (AGZ) der SBH West GmbH mit sicherheitstechnischer Betreuung nach ASiG an.

Das AGZ stellt erfahrene Fachkräfte zur Verfügung — als Grund- oder betriebsspezifische Betreuung, abgestimmt auf Größe und Gefährdungspotenzial. Jeder Betrieb erhält einen festen Ansprechpartner. Das AGZ ist bei allen Berufsgenossenschaften zugelassen. Zum Leistungsspektrum gehören Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Beratung zu sicheren Arbeitsstätten, Aufbau der Arbeitsschutzorganisation sowie Schulungen für Beschäftigte und Führungskräfte. Auch Unfallanalysen und Präventionsmaßnahmen zählen dazu.

„Viele Betriebe merken erst bei einer Kontrolle, dass die Sifa-Bestellung fehlt“, berichtet Hartmut Heberling, Leiter des AGZ. „Wird ein Mangel festgestellt, reagieren wir sofort: mit Analyse, Umsetzung aller Maßnahmen und rechtssicherer Struktur.“

Auch die eigene Ausbildung des AGZ zeigt den Bedarf: Die Lehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) sind gut ausgebucht, viele Absolventen sind direkt im Einsatz.

Unternehmen können sich beraten lassen. 

Weitere Informationen: 

www.agz-sbh.de 

     

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