Titelthema
„Ein Anker für Kontinuität“
INTERVIEW Für Gero von der Stein hat sich die Arbeit von Stiftungen in den vergangenen Jahren professionalisiert. Mit Umwelt- und Klimaschutz sowie Demokratieförderung kommen neue Themenfelder hinzu. Getrieben durch den Generationswechsel in Familienunternehmen steigt die Zahl der privatnützigen Stiftungen. Gleichzeitig warnt er vor der Erwartungshaltung, dass Stiftungen wegfallende staatliche Leistungen ersetzen können.
Herr von der Stein, Deutschland ist nach Ihren Angaben eines der stiftungsreichsten Länder Europas, aktuell bestehen über 27.000 Stiftungen bürgerlichen Rechts. Im vergangenen Jahr sind fast 900 Stiftungen dazugekommen, ein Plus von 2,8 Prozent. Was macht stiften so attraktiv?
Stiften verbindet den Wunsch, dauerhaft und über die eigene Lebenszeit hinaus etwas zu bewirken, mit einer sehr persönlichen Motivation. Hinter jeder Neugründung steht eine individuelle Geschichte, oft verbunden mit einem konkreten Anliegen oder einer prägenden Lebenserfahrung der Stifterin oder des Stifters. Wer sich für eine Stiftung entscheidet, wählt bewusst die Rechtsform, die das eigene Vermögen dem Gemeinwohl widmet und dem eigenen Handeln eine Perspektive gibt, die über Wahlzyklen und kurzfristige Interessen hinausreicht. Hinzu kommt der laufende Vermögensübergang zwischen den Generationen, der die Zahl potenzieller Stifterinnen und Stifter erhöht. Die Stiftungsrechtsreform von 2023 hat zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen. Besonders freut uns, dass sich dieses Interesse auch im gemeinnützigen Bereich zeigt, der weiterhin das Rückgrat des deutschen Stiftungswesens bildet: Rund 88 Prozent aller rechtsfähigen Stiftungen verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl.
NRW liegt mit 5.263 Stiftungen im bundesweiten Ranking vor Bayern mit 4.590 und Baden-Württemberg mit 3.861 Stiftungen. Welche Gründe gibt es für die „Stiftungshochburg“ Nordrhein-Westfalen?
Ein Teil der absoluten Zahl erklärt sich schlicht durch die Bevölkerungsgröße, Nordrhein-Westfalen ist das einwohnerstärkste Bundesland. Setzt man die Zahlen ins Verhältnis zur Bevölkerung, liegt NRW mit rund 29 Stiftungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner sogar leicht unter dem Bundesdurchschnitt von 32,4. Die eigentlichen Treiber sind eine sehr dichte mittelständische und familiengeführte Unternehmenslandschaft, wie sie sich etwa auch in Ostwestfalen-Lippe zeigt, sowie eine lange bürgerschaftliche Tradition. Gerade Bielefeld und die Region stehen dafür durchaus beispielhaft: Reinhard Mohn gründete hier 1996 mit der Bürgerstiftung Gütersloh die erste Bürgerstiftung Deutschlands, ein Modell, das seither bundesweit über 400 Nachahmerinnen und Nachahmer gefunden hat. Diese Verbindung aus wirtschaftlicher Stärke und stifterischem Selbstverständnis prägt die Region bis heute.
Wie hat sich die Stiftungslandschaft im zurückliegenden Jahrzehnt verändert?
Stiftungen sind vielfach regional verwurzelt, denken aber zunehmend überregional und auch international. Gleichzeitig hat sich die Arbeit professionalisiert, es wird stärker kooperiert und arbeitsteiliger gearbeitet, etwa über Zustiftungen, Kooperationen oder flexiblere Formen wie Verbrauchsstiftungen. Das macht den Stiftungssektor komplexer, aber auch lebendiger. Und viele Stiftungen fragen sich zunehmend, ob wirklich ankommt, was sie sich vorgenommen haben. Unsere Befragung von 2024 zeigt, dass sich gut jede zweite Stiftung inzwischen aktiv mit Wirkungsmessung beschäftigt. Auch thematisch hat sich einiges verschoben. Neben den klassischen Bereichen Bildung und Soziales haben Umwelt- und Klimaschutz spürbar an Gewicht gewonnen, aber auch Demokratieförderung, psychische Gesundheit und digitale Teilhabe rücken zunehmend in den Fokus. Für uns als Verband zählt dabei, ob Stiftungen gut aufgestellt sind und Wirkung erzielen, nicht die reine Wachstumszahl.
Zwei Drittel der Stifterinnen und Stifter sind Privatpersonen, aktuell verfolgen knapp 90 Prozent der Stiftungen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Warum sind Stiftungen auch für Unternehmen interessant und welche Entwicklungen stellen Sie speziell in diesem Segment fest?
Für Unternehmen ist die Stiftung vor allem ein Anker für Kontinuität. Als Beteiligungsträgerstiftung kann sie Firmenanteile dauerhaft und eigentümerlos halten, egal was in der Familie passiert, ob Generationenwechsel, Erbstreit oder der Wunsch einzelner, auszusteigen. Auch dafür liefert die Region Beispiele: die Bertelsmann Stiftung gehört zu den bekanntesten überhaupt, in Essen hält die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung bis heute die Anteilsmehrheit an Thyssenkrupp. Daneben gründen viele Unternehmerfamilien eigene Förderstiftungen, um ihr gesellschaftliches Engagement zu bündeln. Auffällig ist zudem, wie oft Stiftungen direkt aus dem Unternehmen heraus entstehen, angestoßen von Inhaberfamilien, die ihrem wirtschaftlichen Erfolg eine gemeinwohlorientierte Fortsetzung geben wollen. Am Ende bleiben aber Privatpersonen mit rund zwei Dritteln aller Gründungen die tragende Säule des Sektors.
Von den Stiftungen des bürgerlichen Rechts sind unter anderem Familienstiftungen zu unterscheiden, die ein Instrument zur Sicherung der Unternehmensnachfolge und des -vermögens sind. Nimmt diese Art der Stiftungen ebenfalls zu?
Ja, das zeigt sich deutlich, auch wenn wir Familienstiftungen mangels eigener Rechtskategorie nicht separat erfassen und ausweisen. In unseren Jahreszahlen sehen wir aber, dass die privatnützigen Neugründungen in den vergangenen Jahren stärker gewachsen sind als die gemeinnützigen, gerade der laufende Generationenwechsel in Familienunternehmen treibt diese Entwicklung. Nicht selten entwickeln sich aus Familienstiftungen mit der Zeit aber auch gemeinnützige Aktivitäten oder eigene Förderstiftungen, etwa wenn nachfolgende Generationen ihrem Vermögen bewusst eine gesellschaftliche Wirkung geben wollen. Als Verband beobachten wir diesen Trend aufmerksam, weil unser satzungsgemäßer Auftrag der Förderung des gemeinnützigen Stiftungswesens gilt und wir sicherstellen wollen, dass diese Perspektive im politischen und öffentlichen Diskurs nicht aus dem Blick gerät.
Vor welchen beispielsweise rechtlichen oder steuerlichen Herausforderungen steht das Modell „Stiftungen“ allgemein?
Stiftungen brauchen vor allem verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Dazu gehört erstens, dass das seit 2023 geltende Stiftungsrecht von den Aufsichtsbehörden möglichst einheitlich angewendet wird. Noch immer kann die rechtliche Bewertung vergleichbarer Sachverhalte je nach Bundesland, zuständiger Behörde oder sogar auf Referentenebene unterschiedlich ausfallen. Das schafft Unsicherheit und erschwert die Arbeit der Stiftungen. Zweitens müssen wir die bürokratische Belastung deutlich reduzieren. Stiftungen sind verpflichtet, vielfach dieselben oder ähnliche Angaben in unterschiedlichen Registern zu hinterlegen, etwa im Transparenzregister, im Zuwendungsempfängerregister und künftig auch im Stiftungsregister. Statt mehrfacher Meldungen brauchen wir ein konsequent umgesetztes ‚Once-only-Prinzip‘: Daten sollten nur einmal erhoben und anschließend behördenübergreifend genutzt werden.
Und drittens wünsche ich mir eine stärkere politische und gesellschaftliche Anerkennung dessen, was Stiftungen leisten. Sie übernehmen Verantwortung, ermöglichen Innovationen und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit unsere Demokratie. Unser Ziel als Bundesverband ist deshalb klar: Die Stiftung muss eine verlässliche, flexible und attraktive Rechtsform bleiben, für die heute bestehenden Stiftungen ebenso wie für die Stifterinnen und Stifter von morgen.
Stiftungen können mit ihren Leistungen staatliche Angebote ergänzen, nicht ersetzen. Angesichts der umfangreichen Diskussionen über Reformen im Sozialbereich – werden Stiftungen zukünftig für das Gemeinwohl noch wichtiger?
Stiftungen sind unabhängig von Wahlzyklen und können deshalb Themen langfristig bearbeiten, Neues ausprobieren und dabei Risiken eingehen, die dem Staat oft nicht offenstehen. Diese Freiheit wird gerade jetzt gebraucht, wo gesellschaftliche Polarisierung zunimmt und der Staat an vielen Stellen an Kapazitätsgrenzen stößt. Wir beobachten bereits eine wachsende Erwartungshaltung, Stiftungen mögen wegfallende staatliche Mittel kompensieren. Das ist nur bedingt möglich. Eine Grundsicherung oder ein Rechtsanspruch auf soziale Teilhabe darf nicht von privatem Engagement abhängen. Stiftungen ergänzen, sie ersetzen keine staatliche Verantwortung. Damit sie ihr Potenzial dennoch bestmöglich entfalten können, braucht es vor allem verlässliche, zeitgemäße Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Anerkennung für dieses Engagement.
Heiko Stoll



