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IHK-Webinar: Fördergelder für die Qualifizierung von Berufskraftfahrern nutzen
Der Fahrermangel bleibt für Verkehrsunternehmen und Betriebe mit eigenem Fuhrpark eine zentrale Herausforderung. Wie Unternehmen Förderinstrumente von Jobcenter und der Agentur für Arbeit für die Gewinnung neuer Fahrerinnen und Fahrer oder zur Qualifizierung der eigenen Beschäftigten nutzen können, zeigte ein Webinar der IHK Ostwestfalen. Eine Zusammenfassung.
VOM ENGPASS ZUR KONKRETEN FÖRDERSTRATEGIE
Qualifizierung, Gewinnung und Bindung von Fahrpersonal kosten Zeit und Geld. Gleichzeitig bleiben Fördermöglichkeiten im betrieblichen Alltag häufig ungenutzt, weil Zielgruppen, Voraussetzungen und Antragswege unübersichtlich erscheinen. Genau hier setzte das IHK-Webinar „Fördermöglichkeiten für Berufskraftfahrer“ an. René Hecht vom Jobcenter Arbeitplus Bielefeld und Alexander Schenk von der Agentur für Arbeit Bielefeld erläuterten anhand von Beispielen aus ihrer Beratungspraxis, welche Unterstützung grundsätzlich möglich ist. Der Nutzen für die 77 teilnehmenden Unternehmen: Sie erhielten keine abstrakte Programmliste, sondern eine konkrete Orientierung, wie sie Berufskraftfahrer qualifizieren oder hinzugewinnen können.
Neue Fahrerinnen und Fahrer gewinnen
Für Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, kommen verschiedene Fördermöglichkeiten des Jobcenters in Betracht.
• Fehlt eine in Deutschland nutzbare Fahrerlaubnis, kann beispielsweise die Umschreibung eines im Ausland erworbenen Führerscheins — unter bestimmten Voraussetzungen sogar vollständig — gefördert werden. Erforderlich ist regelmäßig eine schriftliche Einstellungszusage.
• Fehlen die Fahrerlaubnisklassen C/CE oder D/DE beziehungsweise die Grundqualifikation, kann eine Förderung der beruflichen Weiterbildung — etwa über eine Teilqualifikation — den Weg in den Beruf eröffnen. Je nach Angebot lässt sich die fachliche Qualifizierung mit berufsbezogenem Spracherwerb verbinden.
• Für Unternehmen besonders praxisnah ist die „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“, also ein betriebliches Praktikum. Es kann dazu dienen, Eignung, Motivation oder Teamfähigkeit vor einer Einstellung zu prüfen. Die Dauer kann von einem Tag bis zu sechs Wochen reichen. Wichtig ist, dass die Maßnahme vor Beginn beim zuständigen Jobcenter beantragt werden muss; im Webinar wurde ein zeitlicher Vorlauf von etwa einer Woche empfohlen. Eine Übernahmegarantie besteht nicht, Ziel ist aber die anschließende Beschäftigung.
HÜRDEN BEI DER ARBEITSAUFNAHME ABFEDERN
Auch der Übergang in Beschäftigung kann unterstützt werden.
• Über das Vermittlungsbudget können für künftige Beschäftigte beispielsweise notwendige Nachweise, Pendel- oder Umzugskosten sowie zeitweise Kosten einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden.
• Entsteht dem Unternehmen wegen persönlicher Vermittlungshemmnisse ein erhöhter Einarbeitungsaufwand, kann ein Eingliederungszuschuss geprüft werden.
• Das Einstiegsgeld wiederum kann Beschäftigten den Wechsel aus dem Leistungsbezug erleichtern.
Für all diese Leistungen gilt: Höhe und Dauer hängen vom Einzelfall ab, und Anträge müssen grundsätzlich rechtzeitig vor Eintritt des jeweiligen Förderereignisses gestellt werden. Förderentscheidungen erfolgen immer im Einzelfall; aus den genannten Quoten entsteht kein automatischer Rechtsanspruch.
Beschäftigte qualifizieren und im Unternehmen halten
Die Agentur für Arbeit richtet den Blick zusätzlich auf bereits sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
• Förderfähig können unter anderem Lkw- und Busführerscheine, die beschleunigte Grundqualifikation, Teilqualifikationen und ADR-Schulungen sein. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht wurden im Webinar als möglicher Fördergegenstand genannt, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
• Bei regulären Weiterbildungen sind Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt möglich. Die im Webinar dargestellten Regelsätze staffeln sich nach Betriebsgröße: Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten können die Lehrgangskosten bis zu 100 Prozent und der weiterbildungsbedingte Arbeitsausfall bis zu 75 Prozent bezuschusst werden. Bei Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten sind bis zu 50 Prozent, bei größeren Unternehmen bis zu 25 Prozent für beide Kostenarten möglich. Sonderregelungen können die Förderung erhöhen.
Zu den zentralen Voraussetzungen gehören ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, eine zugelassene Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger und ein Umfang von mehr als 120 Stunden beziehungsweise Unterrichtseinheiten. Zudem müssen ein vorhandener Berufsabschluss und die letzte geförderte Weiterbildung grundsätzlich mindestens zwei Jahre zurückliegen; für Menschen ohne Berufsabschluss gelten besondere Regelungen. Insbesondere wegen dieser Details empfiehlt sich eine Beratung, bevor ein Lehrgang gebucht oder begonnen wird.
BERUFSABSCHLUSS ALS NACHHALTIGE LÖSUNG
Besonders weitreichend ist die Förderung abschlussorientierter Qualifizierungen. Dazu zählen Umschulungen, betriebliche Einzelumschulungen, Teilqualifikationen sowie die Vorbereitung auf eine Externenprüfung oder die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Während einer Umschulung kann das Beschäftigungsverhältnis fortbestehen.
Für weiterbildungsbedingt ausgefallene Arbeitsstunden ist ein Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 100 Prozent möglich; auch Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmittel sowie unter gesetzlichen Voraussetzungen Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können übernommen werden. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen sind Prämien von 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro vorgesehen. Damit kann aus einer kurzfristigen Stellenbesetzung eine langfristige Fachkräftestrategie werden.
FRÜHZEITIG BERATEN LASSEN – VOR DER ANMELDUNG
Die wichtigste Botschaft des Webinars: Förderung ist kein Automatismus. Entscheidend sind die Ausgangssituation der Person, die arbeitsmarktliche Notwendigkeit, die Eignung, der gewählte Bildungsweg und der richtige Zeitpunkt der Antragstellung. Unternehmen sollten deshalb zuerst den Arbeitgeber-Service beziehungsweise das zuständige Jobcenter einschalten und erst danach verbindliche Verträge mit Bildungsträgern schließen oder Maßnahmen beginnen. Das Internetportal „mein NOW“ — www.mein-now.de - bietet zusätzlich einen bundesweiten Einstieg in Weiterbildungsangebote und Förderinformationen.
Für IHK-Mitglieder liegt der praktische Mehrwert auf der Hand: Förderinstrumente können Qualifizierungskosten und Ausfallzeiten deutlich reduzieren, neue Bewerbergruppen erschließen und die Bindung vorhandener Beschäftigter stärken. Sie ersetzen jedoch weder eine sorgfältige Personalauswahl noch gute Arbeitsbedingungen. Erfolgreich sind sie vor allem dann, wenn Qualifizierung, betriebliche Einarbeitung und eine langfristige Beschäftigungsperspektive von Anfang an zusammen gedacht werden.
Volker Uflacker, IHK



