Ostwestfälische Wirtschaft

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Nah dran – IHK für Sie

IHK UNTERSTÜTZT UNTERNEHMEN BEI UMSETZUNG DER PPWR

Die aktualisierte Europäische Verpackungsverordnung (PPWR) bringt für viele Unternehmen neue rechtliche Anforderungen mit sich. Dabei geht es vor allem darum, diese in die betriebliche Praxis zu übersetzen. Genau hier bietet die IHK Ostwestfalen Unterstützung an.

In den vergangenen Monaten haben wir unser Informationsangebot rund um die PPWR gezielt ausgebaut. Mehrere Online-Veranstaltungen mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten gaben Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen. Mit Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft, Rechtsberatung und der Stiftung ­Zentrale Stelle Verpackungsregister wurden die rechtlichen Grundlagen ebenso beleuchtet wie die praktischen Auswirkungen der Verordnung.

Ein weiterer Baustein ist der Arbeitskreis „Verpackung — Praxis & Recht“. Hier tauschen sich Unternehmen zu konkreten Fragestellungen aus und erarbeiten gemeinsam Lösungsansätze für die Umsetzung der PPWR im eigenen Betrieb. Die IHK moderiert die Treffen und bringt aktuelle Entwicklungen sowie fachliche Impulse in die Diskussion ein.

Nach zwei erfolgreichen Treffen zeigt sich, dass das Format gut ankommt. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer wünschen sich, den Arbeitskreis über die Einführung der PPWR hinaus fortzuführen und ihn als feste Plattform für den regelmäßigen Austausch zu aktuellen Themen im Verpackungsrecht zu etablieren. Auch die Anregung, die Präsenztermine künftig durch digitale Formate zu ergänzen, nehmen wir auf und prüfen derzeit entsprechende Möglichkeiten, um den Austausch noch flexibler zu gestalten.

Über die Veranstaltungen und den Arbeitskreis hinaus stehen wir Unternehmen für individuelle Informations- und Orientierungsgespräche zur Verfügung. Insbesondere bei unternehmensspezifischen Fragestellungen oder komplexen Einzelfällen hilft es, die geltenden Regelungen gemeinsam einzuordnen und auf passende Informationsquellen und zuständige Stellen hinzuweisen.

Die Erfahrungen der vergangenen Monate machen deutlich, wie wichtig unterschiedliche Unterstützungsformate bei neuen gesetzlichen Anforderungen sind. Ob Informationsveranstaltung, persönliches Gespräch oder Erfahrungsaustausch im Netzwerk — die Bedürfnisse der Unternehmen sind unterschiedlich. Die IHK Ostwestfalen bietet deshalb möglichst viele Formate an, damit Unternehmen neue rechtliche Anforderungen sicher in die Praxis überführen können.

GASTSTÄTTENGEWERBE BRAUCHT WENIGER BÜROKRATIE

Wie kann das Gaststättenrecht in NRW den Anforderungen von Gastronomie, Tourismus und lebendigen Innenstädten besser gerecht werden? Mit dieser Frage haben wir uns während eines Austauschs mit dem Landeswirtschaftsministerium zur Modernisierung des Gaststättenrechts beschäftigt. Als IHK-Hauptgeschäftsführerin und Mitglied des Aufsichtsrats von Tourismus NRW habe ich dabei die Sicht der Betriebe aus Gastgewerbe und Tourismuswirtschaft eingebracht. Im Mittelpunkt standen weniger Bürokratie, einfachere Verfahren und praxistaugliche Regelungen. Gerade Gastronomiebetriebe, Veranstalter und touristische Anbieter sind auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Dazu zählen auch angemessene Spielräume für Außengastronomie und Veranstaltungen, die vielerorts entscheidend zur Attraktivität von Innenstädten, Ortszentren und touristischen Zielen beitragen. Wir brauchen Regeln, die Schutzinteressen berücksichtigen, zugleich aber unternehmerisches Handeln sowie Investitionen erleichtern. Ziel muss es sein, Bürokratie abzubauen, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken und NRW als attraktiven Tourismus- und Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln.

BESSERE ANBINDUNG EINES GEWERBEGEBIETES

Unsere IHK-Stellungnahme zu einem Bauleitplanverfahren im Kreis Minden-Lübbecke hat dazu beigetragen, die Erschließung eines Gewerbegebietes für den Lkw-Verkehr zu verbessern. Geplant war die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe der Autobahn A2, das bislang ausschließlich aus westlicher Richtung erschlossen war und für Lkw lediglich über eine Zufahrt verfügte.

Im Zuge der Beteiligung informierten wir zahlreiche im Gewerbegebiet ansässige Unternehmen über den Vorentwurf des Bebauungsplanes. Seitens der Unternehmen wurde daraufhin auf das bereits heute hohe Lkw-Verkehrsaufkommen sowie die damit verbundenen Beeinträchtigungen und Gefahren hingewiesen. Es wurde die Sorge geäußert, dass sich diese Situation durch die geplante Erweiterung und den zusätzlichen Verkehr weiter verschärfen könnte.

Wir haben diese Hinweise in unserer Stellungnahme gegenüber der Kommune aufgegriffen — mit Erfolg: Die Erschließungsplanung wurde überarbeitet, nun ist eine weitere Anbindung aus östlicher Richtung vorgesehen. Dadurch wird das Gewerbegebiet leistungsfähiger an das Straßennetz angebunden und der Verkehrsfluss verbessert.

     

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