Ostwestfälische Wirtschaft

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Politik und Standort

Ostwestfalen weltweit

Warenlieferungen an Kunden oder der Import selbst erworbener Ware soll unbedingt reibungslos erfolgen. Aber was sind die wesentlichen Zollvorschriften? Welche Informationen werden von wem im Unternehmen benötigt, um die Zollvorschriften beachtet zu können? Wer kümmert sich um die Abwicklung mit den Zollbehörden? Diese Fragen müssen im Unternehmen frühzeitig besprochen und klar geregelt sein, damit an der Grenze „der Schlagbau nicht unten bleibt“ und die Waren feststecken.

Was von wem?

Einkauf/Wareneingang

Daten des Verkäufers/Lieferanten, genaue Warenbeschreibung, Warenwert, Warenursprung

Produktion

Produktionsabläufe, eingesetzte Materialen, Herstellungskosten, Verkaufspreis. Dies hat Einfluss auf den Warenursprung, der Basis für die Einfuhrabgaben (Zölle, Steuern) beim Import ist und evtl. Genehmigungspflichten.

Verkauf/Versand

Kundendaten/Warenempfänger/Rechnungsempfänger, genaue Warenbeschreibung, Warenwert, Warenursprung

IT/Datenerfassung

Wo werden wie die Daten und Unterlagen für die Geschäftsabwicklung archiviert: digital, in Papierform? Gelten unterschiedliche Archivierungsvorschriften (Art, Dauer) — unternehmensintern oder auf Grund von Gesetzen?

Alle notwendigen Daten liegen vor – was ist noch zu beachten?

Firmenregistrierung im EU-Handel

Unternehmen — Lieferant/Kunde - benötigen eine „Umsatzsteueridentifikationsnummer/Ust-Id-Nummer“ für die evtl. steuerfreie Lieferung zwischen EU-Unternehmen: www.bzst.de

Firmenregistrierung im Handel mit Nicht-EU-Ländern

Firmen benötigen eine „Economic Operators' Registration and Identification number/EORI-Nummer“ für die Zollanmeldung (Ausfuhr, Import) bei den EU-/deutschen Zollbehörden: www.zoll.de

Statistische Meldepflichten

Der Handel mit EU-Ländern ist in Deutschland beim Statistischen Bundesamt zu melden = Intrahandelsstatistik: • Lieferungen, wenn diese in Summe eine Millionen Euro oder mehr betragen im Jahr • Wareneingängen, wenn diese in Summe drei Millionen Euro oder mehr betragen im Jahr.

Beim Handel mit Nicht-EU-Ländern erfolgt die statistische Erfassung durch die Zollanmeldung bei der Ausfuhr bzw. beim Import.

Warenkodierungen

Alle Waren sind zu kodieren = Zoll-Tarifwarennummer. Diese Nummer ist 8-stellig bei der Ausfuhr und 11-stellig bei der Einfuhr und ist Grundlage für die Prüfung von Genehmigungspflichten und Ermittlung von Einfuhrabgaben (Zölle, Steuern) — „Elektronischer Zolltarif“: www.ezt-online.de.

EU-Sanktionen/Deutschland

Sanktionen/Handelsverbote gelten sowohl bei der Ausfuhr als auch beim Import — www.bafa.de — und betreffen Länder, Personen/Unternehmen, Waren und Verwendungszwecke.

Präferenzursprung

Dieser beruht auf EU-Abkommen mit vielen Nicht-EU-Ländern und hat den Vorteil, dass Präferenz-Ursprungswaren zollbegünstigt importiert werden können: www.wup.zoll.de 

Handelspolitischer Ursprung

Wenn vom Zoll im Empfangsland, z. B. bei Antidumpingmaßnahmen, oder vom Kunden gewünscht, wird dieser Ursprung durch ein Ursprungszeugnis nachgewiesen, ausgestellt von der IHK: www.ostwestfalen.ihk.de 

… und noch etwas Wichtiges zum Schluss:

Nicht nur Zollvorschriften schränken den Handel ein. Auch viele andere Vorschriften, beispielsweise Kennzeichnungspflichten, Umweltvorschriften, Verbraucherschutz, Lebensmittelrecht, müssen frühzeitig berücksichtigt werden, damit sich die „Zoll-Schranke“ öffnet.

     

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