Ostwestfälische Wirtschaft

Herausgeberin
Industrie- und Handelskammer
Ostwestfalen zu Bielefeld

Verlag, Anzeigenvermarktung und Layout
durch amm GmbH & Co. KG



LogoEin Service der amm GmbH & Co. KG

Aus- und Weiterbildung

Eine Frage an... Burkhard Hupe

Ausbildungsberufe bleiben zukunftsfähig, wenn ihre Inhalte regelmäßig an die Anforderungen der Arbeitswelt angepasst werden. Deshalb werden neue Ausbildungsberufe entwickelt und bestehende Berufe in regelmäßigen Abständen novelliert.

Den Anstoß hierfür geben häufig Unternehmen, Branchenverbände, Gewerkschaften oder die so genannten „Zuständigen Stellen“ (zum Beispiel Kammern), wenn sich Arbeitsprozesse, Technologien oder gesetzliche Rahmenbedingungen wesentlich verändert haben. Themen wie Digitalisierung, Automatisierung, Nachhaltigkeit oder neue Qualifikationsanforderungen machen eine Modernisierung bestehender Ausbildungsordnungen beziehungsweise die Schaffung neuer Berufsbilder oftmals erforderlich.

Die Erarbeitung einer neuen oder novellierten Ausbildungsordnung erfolgt in einem sorgfältigen und daher oft auch komplexen Konsensverfahren. Sachverständige aus Unternehmen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Berufsschulen, den Industrie- und Handelskammern sowie dem Bundesinstitut für Berufsbildung haben die gemeinsame Aufgabe, die beruflichen Handlungskompetenzen zu definieren, die Auszubildende während ihrer Ausbildung erwerben sollen und den betrieblichen Ausbildungsrahmenplan festzulegen. Parallel dazu entwickelt die Kultusministerkonferenz den entsprechenden Rahmenlehrplan für die Berufsschulen. Dann folgt das „Herzstück“: Ausbildungsordnung und Lehrplan werden aufeinander abgestimmt, damit die betriebliche und schulische Ausbildung optimal ineinandergreifen.

Nach Abschluss dieses konsensualen Abstimmungsprozesses erlässt das zuständige Bundesministerium die neue oder novellierte Ausbildungsverordnung. Mit ihrem Inkrafttreten gilt sie für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge.

Die Industrie- und Handelskammern begleiten diesen Prozess jeweils vor Ort, indem sie Ausbildungsbetriebe informieren, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Prüferinnen und Prüfer bei der Umsetzung der Ausbildungsverordnung beraten und unterstützen.

So wurden 2026 zum Beispiel die bestehenden Bauwirtschaftsberufe und der Beruf „Kaufleute für Verkehrsservice“ novelliert - er heißt nun „Kaufmann/-frau für Moblität und Verkehrsservice“. 

     

Die aktuelle Ausgabe zum Durchblättern