Ostwestfälische Wirtschaft

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Fachthema

Erst fragen, dann unterschreiben!

Ein Vertrag ist schnell unterschrieben. Steuerlich kann er aber eine Tür zuschlagen, die sich später nicht mehr öffnen lässt. Was auf den ersten Blick wirtschaftlich vernünftig aussieht, kann später unerwartet hohe Steuerzahlungen auslösen, ohne dass vorher Geld zugeflossen ist. Die Existenz kann dadurch auf dem Spiel stehen. Eine der wertvollsten Aufgaben der Steuerberatung ist der Schutz vor solchen Steuerfallen.

Deshalb gilt: Fragen Sie vor der Unterschrift, Übertragung oder Umsetzung – nicht erst danach.

Die Alarmglocken sollten läuten, wenn Sie

  • eine Halle, Praxis, Dachfläche, Maschine oder PV-Anlage an die eigene Gesellschaft überlassen,
  • eine PV-Anlage oder gewerbliche Tätigkeit in einer Immobilien- oder Freiberufler-GbR aufnehmen,
  • die Rechtsform ändern, einen Betrieb in eine GmbH einbringen oder umstrukturieren,
  • ein Unternehmen, Anteile oder Immobilien kaufen, verkaufen oder verschenken,
  • Gesellschafter aufnehmen oder Beteiligungen und Stimmrechte ändern,
  • den Betrieb übergeben, verpachten, aufgeben oder ins Ausland verlagern.

Solche Schritte können etwa eine Betriebsaufspaltung, eine gewerbliche „Infizierung“, eine steuerpflichtige Umwandlung oder auch den Untergang steuerlicher Verluste auslösen. Dadurch können enorme Steuerbelastungen entstehen.

Daher gilt: Lieber einmal zu früh fragen als einmal zu spät.

Weitere Informationen unter:

www.hollmann-steuerberatung.de 

     

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