Fachthema
Phantomfrachtführer verursachen Millionenschäden
Eine Betrugsmasche stellt Speditionen, Versicherer und Verlader vor erhebliche Herausforderungen: Sogenannte Phantomfrachtführer geben sich als seriöse Transportunternehmen aus, übernehmen wertvolle Ladungen — und lassen sie anschließend spurlos verschwinden. Aufträge werden häufig über Frachtenbörsen, aber auch per E-Mail vergeben. Besonders schwer erkennbar ist der Betrug, wenn die ersten Transporte zunächst ordnungsgemäß durchgeführt werden und Vertrauen entsteht.
Kommt es zum Schaden, beginnt regelmäßig der Streit um die Haftung zwischen dem Absender, dem Spediteur und dem ausführenden Frachtführer sowie den jeweiligen Versicherern. Nach § 428 HGB bzw. Art. 3 CMR haftet der Hauptfrachtführer grundsätzlich für eingesetzte Unterfrachtführer. Ob die Beauftragung eines Fake-Carriers international zu einer unbegrenzten Haftung führt, wird jedoch unterschiedlich beurteilt.
Auch der Versicherungsschutz kann durchaus vakant sein. Wurde der Phantomfrachtführer nicht mit der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt ausgewählt, können Versicherungsleistungen gekürzt werden. Dies zeigt unter anderem eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az. 18 U 212/22). Zudem können vereinbarte Versicherungsbedingungen Schulungen, besondere Prüfpflichten und eine hohe Selbstbeteiligung vorsehen. Für Verlader entsteht hierdurch ein erhebliches Bonitätsrisiko. Auch eine eigene Mitverantwortung der Verlader kommt dann in Betracht, wenn z. B. Fahrer bei der Übernahme nicht ausreichend kontrolliert wurden.
Deshalb sollten alle Beteiligten ihre Auswahl- und Kontrollprozesse verschärfen. Tritt dennoch ein Schaden ein, ist eine frühzeitige rechtliche und versicherungsrechtliche Beratung entscheidend, damit der Verlust nicht allein getragen werden muss.
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