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„Irgendwann soll es mal gut sein“ — dieser Gedanke steckt hinter den Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Verjährung führt dazu, dass ein eigentlich bestehender Anspruch, beispielsweise auf Zahlung eines Kaufpreises, nicht mehr durchgesetzt werden kann, sofern sich die andere Partei auf die Verjährung beruft — Voraussetzung hierfür ist lediglich der Ablauf von Zeit. Unternehmerinnen und Unternehmer, denen noch Geld aus einer offenen Rechnung zusteht, sollten jetzt schnell handeln, denn der 31. Dezember ist der maßgebliche Stichtag.
Nach § 195 BGB beträgt die „regelmäßige Verjährungsfrist“ drei Jahre. Stichtag ist dabei immer das Jahresende — egal wann im Laufe des Jahres die Forderungen entstanden sind. Ein Beispiel: Wurde im April 2021 ein Kaufvertrag geschlossen und der Kunde hat noch nicht gezahlt, startet die Verjährung am 31. Dezember 2021, der Anspruch verfällt an Silvester 2024. Ist durch Fristablauf Verjährung eingetreten und beruft sich der Schuldner auf diese Verjährung, sogenannte Einrede der Verjährung, kann der Gläubiger den Anspruch nicht mehr durchsetzen.
Konkret heißt das: Zum 31. Dezember 2024, 24 Uhr, verjähren diejenigen Forderungen, die im Jahr 2021 fällig gestellt wurden. Ab der ersten Sekunde des neuen Jahres, also ab dem 1. Januar 2025, 00:00 Uhr, könnte der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben.
Es gibt aber Möglichkeiten, eine Verjährung zu hemmen. Am einfachsten ist es, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen, der noch vor Silvester zugestellt werden muss. Das Verschicken einer normalen Mahnung reicht dafür nicht aus. Auch wenn der Schuldner einen Teilbetrag auf die geforderte Summe bezahlt, wird die Verjährung dadurch gehemmt.
Der gerichtliche Mahnbescheid ist eine schnelle und kostengünstige Alternative, um Zeit zu gewinnen und doch noch an sein Geld zu kommen. Jeder kann diesen selbst bei einem Mahngericht beantragen. Für den Bezirk der IHK Ostwestfalen ist das Zentrale Mahngericht des Amtsgerichts Hagen zuständig. Die Formulare zum Einleiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens gibt es im Internet unter www.online-mahnantrag.de. Bei hohen Summen und strittigen Fällen ist es ratsam, sich vorher anwaltlich über die Erfolgsaussichten beraten zu lassen.
Mehr Infos zu Rechtsthemen und die Ansprechpartnerinnen in der IHK-Rechtsabteilung unter www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln/recht-steuern/recht-von-a-z