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Der Kaufvertrag ist geschlossen und der Liefertermin vereinbart. Doch dann: Die Waren bleiben beim Import im Zoll hängen — warum nur?

Der Importeur ist beim Zoll registriert, die Rechnung des Verkäufers enthält alle notwendigen Daten:

  • genaue Warenbezeichnung und Preis
  • die Zoll-Warennummer
  • das Ursprungsland

Der Importzollsatz steht fest und soll auch sofort gezahlt werden.

Ja, aus Zollsicht im engeren Sinn ist alles in Ordnung, aber ein wichtiger Punkt wurde vergessen: Ob die Ware überhaupt im Importland verwendet werden darf. Denn neben den „tarifären“ Zoll-Vorschriften sind auch die „nicht-tarifären“ Regelungen zu beachten.

Der Zoll kontrolliert beim Import die Waren sowie „Verstöße“ gegen so genannte „Verbote und Beschränkungen“. Hierbei geht es um Sicherheitsaspekte bei der Verwendung von Produkten oder um Rechte an Produkten.

Beispiele

  • Pflanzen und Waren daraus: Phytosanitärzertifikate sind beizufügen 
  • Tiere, tierische Produkte und Lebensmittel: Veterinärzertifikate, Gesundheitsdokumente sind Pflicht
  • technische Waren: Sicherheitszertifikate sind notwendig

Darüber hinaus sind Markierungen am Produkt zu diesen Punkten vorgeschrieben.
Warum gibt es diese zusätzlichen Vorschriften, die den Handel augenscheinlich erschweren? Staaten erlassen Maßnahmen bei bestimmten Waren (Beispiele) zum Schutz von

  • öffentlicher Ordnung: Waffen, gefährliche Stoffe (Sprengstoff)
  • Umwelt: Abfälle, Holz/ISPM-Nr. 15, Schadorganismen
  • menschlicher Gesundheit: Lebensmittel, medizinische Produkte
  • Tier-/Pflanzenwelt: Artenschutz „CITES“
  • gewerblichen Rechtsschutz: Produktfälschungen
  • Kulturgut: gewerblicher Antiquitäten

In allen Ländern der Welt gibt es diese einschränkenden Vorschriften. Darum ist es wichtig, sich frühzeitig beim Kunden zu erkundigen welche Vorschriften gelten und ob spezielle Zertifikate für die Waren notwendig sind. Oftmals muss sich der Importeur im Empfangsland registrieren und/oder eine Lizenz für das spe­zielle Produkt beantragen, sonst ist der Import verboten. Die Folgen einer fehlenden Erlaubnis können vielfältig sein, wenn ein Import nicht möglich ist:

  • Rücksendung an Lieferanten
  • Vernichtung durch die Behörden im Importland, verbunden mit Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung
  • Strafen für den Versuch, Waren verbotener Weise zu importieren

und „last but not least“ Konsequenzen, weil der Kaufvertrag nicht eingehalten wurde, eventuell mit weiteren Auswirkungen auf nachfolgende Lieferketten: A verkauft an B und der Kunde von B kann keine Waren im Verkaufsraum präsentieren. Dann stellt sich sofort die Frage, wer wem eine Entschädigung zahlen muss.
Und: „DDP“ als Lieferbedingung, damit man sich als Käufer um nichts kümmern muss, löst das Problem auch nicht wirklich, da man in vielen Ländern als Unternehmen „ansässig“ sein muss, um in diesem Zusammenhang als Importeur auftreten zu können.

https://www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln

 

     

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