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Datenschutz mit Mehrwert durch Anwendung des Standard-Datenschutzmodells SDM3

Das Standard-Datenschutzmodell (SDM3), verabschiedet von den Aufsichtsbehörden in Version 3.1 im September 2024, ist ein effektives Instrument, um Datenschutzprozesse transparent und strukturiert zu gestalten. In unserer Arbeit als externe Datenschutzbeauftragte wenden wir die Methodik des SDM3 an. Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung der Übersicht aller Verarbeitungsschritte.

Durch SDM3 können wir den gesamten Prozess von der Erfassung bis zur Löschung der Daten abbilden und prüfen, ob alle Gewährleistungsziele, wie Vertraulichkeit, Nicht-Verkettung und Löschung, eingehalten werden. In einem Fall der Vorabprüfung haben wir beispielsweise festgestellt, dass eine unnötige PDF-Exportfunktion potenzielle Risiken birgt und diese daher entfernt. Dadurch konnten wir die Sicherheit und Transparenz der Verarbeitung deutlich erhöhen.

Besonders hervorzuheben ist die positive Resonanz der Mandanten auf den strukturierten Ansatz. Die Anwendung des Modells ermöglicht zudem eine reibungslose Abstimmung mit dem Betriebsrat und erleichterte die Planung technischer und organisatorischer Maßnahmen. Durch die frühzeitige Identifizierung von Risiken werden spätere Probleme vermieden.

Unsere Motivation liegt darin, den Datenschutz nicht nur als gesetzliche Pflicht zu betrachten, sondern als gelebte Praxis, die Fairness und Transparenz gegenüber Mitarbeitenden und Betroffenen sicherstellt.

Gerne informieren wir Sie im über die deutlichen Mehrwerte für Unternehmen durch die Anwendung des Standard-­Datenschutzmodells (SDM3).


Weitere Informationen unter:
www.werning.com

 

     

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