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KI-Verordnung der EU tritt in Kraft

Im Juli 2024 wurde die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz veröffentlicht, die ab dem 02. Februar 2025 teilweise in Kraft tritt. Ziel ist es, einen einheitlichen Regulierungsrahmen für den Einsatz von KI in der EU zu schaffen und das Vertrauen in diese Technologien zu fördern. Die Verordnung enthält umfangreiche Vorgaben für KI-Systeme, die sowohl von Entwicklern und Verkäufern als auch unternehmerischen Nutzern beachtet werden müssen.

Besondere Anforderungen gelten für Hochrisiko-KI-Systeme. Das sind Systeme, die in Bereichen verwendet werden, in denen schon jetzt Produktsicherheit von besonderer Bedeutung ist und einer ausführlichen Regulierung unterliegt (beispielsweise bei Medizinprodukten, Maschinen, Aufzügen, aber auch bei 
Spielzeug) bzw. deren Einsatz erhöhte Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen birgt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den festgelegten Standards entsprechen, was ein Konformitätsbewertungsverfahren und spezifische Data-Governance-Maßnahmen erfordert. Zudem müssen Risikomanagementsysteme eingerichtet und Transparenzpflichten für interaktive KI-Systeme, wie Chatbots, beachtet werden. Für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck wie beispielsweise ChatGPT gibt es ebenfalls besondere Anforderungen.

Unternehmen müssen sich auf einen großen Verwaltungsaufwand einstellen, um die EU-Vorgaben einzuhalten. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. In den kommenden Jahren steht Unternehmerinnen und Unternehmern somit viel Arbeit bevor.

Verfasser: Johannes Brückmann, Rechtsanwalt bei Streitbörger und Dr. Chiara Streitbörger, wissenschaftliche Mitarbeiterin

Weitere Informationen unter:
www.streitboerger.de/ki-verordnung

 

     

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