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Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Eine Verringerung des Energieverbrauchs

Am 18. November 2023 ist das „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland“ (Energieeffizienzgesetz, EnEfG) in Kraft getreten, welches der Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 dient.

Die Intention des EnEfG ist es, private Unternehmen zur Verringerung des Energieverbrauchs zu animieren und somit zur Abmilderung des Klimawandels beizutragen. Dazu wurden folgende Verpflichtungen eingeführt:

Für Unternehmen, die einen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren aufweisen, wurde die Pflicht zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 und Umweltmanagementsystems gemäß dem Eco-Management and Audit Scheme eingeführt.

Nach dem EnEfG muss das Energie-­ und Umweltmanagementsystem bestimmte Anforderungen ermöglichen, beispielsweise eine Wirtschaftlichkeits­bewertung der End-energiesparmaßnahmen.

Für Unternehmen, die einen jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh innerhalb der letzten drei Kalenderjahre aufweisen, besteht die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für Endenergieeinsparmaßnahmen binnen drei Jahren. Die Endenergieeinsparmaßnahmen müssen im Rahmen eines Energie- und Umweltmanagementsystems gemäß dem EnEfG, Energie- und Umweltmanagementsystemen gemäß dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) oder eines Energieaudits gemäß EDL-G identifiziert worden sein. Die Prüfung und Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Endenergieeinsparmaßnahmen muss durch einen unabhängigen Dritten (z.B. Energie­auditoren, Umweltgutachter) erfolgen und ist auf Anfrage auch dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachzuweisen. 

Weitere Informationen unter:
www.pgw-partner.de

 

     

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