Fachthema
Zeit zu entwickeln. Zeit zu erfinden! Zeit zu schützen.
Wirtschaftlich ruhigere Zeiten können genutzt werden, um sich durch gezielte Forschung und Entwicklung auf künftige Marktanforderungen einzustellen und vorzubereiten. Auch wenn vielfach auf Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung gesetzt wird, ist es sinnvoll, gerade in solchen Zeiten in die Entwicklung neuer Technologien bzw. Produkte zu investieren. Denn: Für die Zeit nach der Ruhe hat man einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern.
Innovationskraft als
strategisches Kapital
Essentiell für die Schaffung eines Wettbewerbsvorteils ist ein strategisch aufgebautes Schutzrechtsportfolio für neu entwickelte Technologien bzw. Produkte. Patente, Designs und Marken dienen in diesem Zusammenhang nicht nur dem Schutz eigener Innovationen vor Nachahmern. Insbesondere technische Schutzrechte können ebenso gut Grundlage für Lizenzen, etwa Kreuzlizenzen sein: Lizenzmöglichkeiten sind oftmals Türöffner zu Dritten.
Mittels Kreuzlizenzen, also dem gegenseitigen Einräumen von Nutzungsrechten, kann man sich mitunter Zutritt zu ansonsten geschützten Technologien verschaffen. Schutzrechte dienen hierbei als Verhandlungsmasse. Je höher die Patentdichte, wie etwa in der Automobil- oder Elektroindustrie, desto wichtiger ist ein fundiertes Patentportfolio als Argumentationsgrundlage.
Am Puls der Zeit bleiben
Jede zum Patent angemeldete Erfindung wird spätestens 18 Monate nach ihrer Anmeldung veröffentlicht. In vielen Fällen erfolgt die Veröffentlichung einer Erfindung, lange bevor diese am Markt sichtbar wird. Insgesamt gehen jährlich beim Deutschen Patent- und Markenamt mehr als 50.000 und beim Europäischen Patentamt deutlich mehr als 150.000 Patentanmeldungen ein.
Diese Veröffentlichungen können im Rahmen einer Überwachungsrecherche genutzt werden, um über die Entwicklungstätigkeiten auf dem jeweils interessierenden Gebiet oder in Bezug auf bestimmte Mitbewerber informiert zu bleiben. Diese Informationen können frühzeitig Einfluss auf eigene Entwicklungen nehmen, sei es das Finden von technologischen Lücken, sei es das rechtzeitige Erkennen einer potentiellen Patentverletzung.
Schutzrechte als Absicherung
von Investitionen
Die Kosten für eine Schutzrechtsanmeldung sind im Vergleich zu den Aufwendungen, die für eine Entwicklung getätigt werden, gering. Ohne Absicherung der eigenen Ergebnisse werden diese rasch Allgemeingut und können sodann von jedermann genutzt werden.
Der Versuch, Entwicklungsergebnisse geheim zu halten, ist in unserer digitalisierten Welt zumeist unzureichend.
Fazit
Mit Blick auf die derzeitig angespannte Lage ist gerade jetzt ein guter Zeitpunkt, Neues zu erfinden. Gerüstete Unternehmen werden sich bei einem Aufschwung am Markt stark positionieren können. Nachhaltig gelingt dieses nur mit einer entsprechend konzipierten Absicherung.
Prof. Dr. rer. nat. Jens Haverkamp berät seit über 25 Jahren namhafte Unternehmen in allen Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Kanzlei führt er inzwischen gemeinsam mit seinem Sohn Dr. Ing. Niklas Haverkamp; beide sind deutsche Patentanwälte und zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt sowie dem Einheitlichen Patentgericht.
Weitere Informationen unter:
www.pathav.de