Ostwestfälische Wirtschaft

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Politik und Standort

Ostwestfalen weltweit

A – Z: von der Anfrage bis zur Zustellung. Es gibt viele Herausforderungen, die bedacht werden müssen, damit der Weg durch den Außenhandelsdschungel gelingt. Hier ein kleiner Überblick:

Markteinstieg ins Auslandsgeschäft

Kundensuche, eigenes Verkaufsgeschäft im Ausland oder evtl. Produktion vor Ort – komplexe Fragen, die den Geschäftserfolg beeinflussen. Markt- und Rahmenbedingungen, Investitionsförderung und Niederlassungsrecht sowie Geschäftsanbahnung sind weltweit auch innerhalb der EU sehr unterschiedlich. Markt- und Branchereporte, Informationen über Niederlassungs- und Steuerrecht im Ausland sind ein Baustein auf dem Weg ins Ausland.

Finanzierung und Zahlungsverkehr

Vorkasse, Zahlungsziele, Akkreditive – darüber muss vor Vertragsabschluss eine Entscheidung getroffen werden. Was möchte der Käufer, wie sichert sich der Verkäufer ab? In vielen Ländern ist eine Frage zur Zahlungsabwicklung und Finanzierung von staatlichen Vorgaben abhängig und darf nicht immer vertraglich frei vereinbart werden. Auch die so genannten Eigentumsvorbehalte sind nicht in jedem Land so durchsetzbar wie man es aus Deutschland kennt.

Warenbeschaffenheit

Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften für technische Produkte oder Lebensmittel müssen durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden, sonst ein Verkauf im Bestimmungsland nicht möglich.

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Vertrag geschlossen, Transporteur bestellt und die Ware geht auf die Reise! Vorsicht: So einfach geht es leider nicht. Vor dem Versand, aber eigentlich bereits vor Vertragsabschluss, sind bei Export- und Importgeschäften Zollbestimmungen und Ausfuhrgenehmigungspflichten zu beachten und es ist zu prüfen, welche Dokumente bei Grenzübertritt vorzulegen sind.

Ausländische Mitarbeiter – Beschäftigung nur mit Erlaubnis

Egal, ob ein Mitarbeiter ins Ausland entsandt wird oder ein ausländischer Mitarbeiter in Deutschland eingestellt werden soll: Meldepflichten, Genehmigungen, Aufenthaltsvorschriften, Qualifikationsnachweise für die durchgeführte Tätigkeit oder Gesundheitsaspekte (z. B. notwendige Impfungen) sind hierbei zu berücksichtigen. Oft unterschätzt: Kurze Geschäftsreisen für Besprechungen sind oftmals ebenfalls mit Dokumentationspflichten verbunden. Das beginnt bereits bei der Frage nach dem richtigen Ausweisdokument (Personalausweis/Pass?) und einer evtl. Visapflicht. Auch bei Aufenthalten in einem EU-Land gilt: nicht einfach „hinfahren“. Die „A1--Bescheinigung“ ist nur ein Baustein in diesem Zusammenhang.

… und vieles mehr, dass sich erst bei genauem Blick auf den Einzelfall im Detail ergibt und nach Vertragsschluss beziehungsweise Warenversand oft nur schwer „repariert“ werden kann.

Mehr Infos und Ansprechpartner in der IHK-Internationalabteilung unter

https://www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln/ 

     

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