Fachthema
Steuerreform 2025: Was bleibt, was fällt?
Der Sozialverband Deutschland hat Ende 2024 eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen der Steuerreform 2025 zusammengestellt. Ursprünglich geplant waren zahlreiche steuerliche Anpassungen, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen finanziell zu entlasten. Nun ist die Reform beschlossen – doch nicht alle Vorhaben wurden umgesetzt.
Welche Maßnahmen kommen?
Der Grundfreibetrag steigt 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro, um die Inflation abzufedern. Dies bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner ein höheres Netto-Einkommen. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 3.336 Euro für Alleinerziehende und 6.672 Euro für Verheiratete. Diese Anpassung soll Familien finanziell entlasten und mit der allgemeinen Teuerung Schritt halten.
Zudem wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 68.430 Euro fällig, während die Grenze für den Reichensteuersatz von 45 Prozent unverändert bei 277.826 Euro bleibt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Mittelstand zu entlasten und dafür zu sorgen, dass Gehaltserhöhungen nicht durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt werden. Außerdem steigt die Freigrenze des Solidaritätszuschlags. So müssen weiterhin rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen keinen Soli zahlen. Nur Spitzenverdiener und Unternehmen sind weiterhin betroffen.
Auch der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,81 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung wirkt sich unmittelbar auf geringfügige Beschäftigungen aus: Die Minijob-Grenze steigt von 538 auf 556 Euro monatlich. Gleichzeitig beginnt der Minijob-Bereich künftig bei 556,01 Euro und endet bei 2.000 Euro. Durch diese Anpassungen sollen Geringverdiener von der allgemeinen Lohnsteigerung profitieren, ohne dabei unverhältnismäßig hohe Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Welche Pläne wurden gestrichen?
Nicht alle Maßnahmen fanden eine Mehrheit im Bundestag. Vorgesehene steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, insbesondere zur Förderung der E-Mobilität und vorteilhaftere Abschreibungsregeln, aber auch weitergehende Entlastungen für die Betriebe wurden nicht umgesetzt. Steuerliche Anreize zur Förderung von Investitionen oder zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen wurden nicht realisiert. Kritiker bemängeln, dass dadurch wichtige wirtschaftliche Impulse verloren gehen könnten.
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), wird weiter ausgebaut. Ab 2025 umfasst sie zusätzliche Angaben wie Abwesenheiten durch Vorsorgeuntersuchungen, Klinikaufenthalte oder Reha-Maßnahmen, damit Unternehmen ihre Personalplanung besser steuern können. Für Arbeitgeber eine Erleichterung, äußern Datenschutzexperten Bedenken hinsichtlich der umfangreichen Speicherung sensibler Gesundheitsdaten.
Fazit: Mehr Netto, aber nicht für alle
Die Steuerreform 2025 bringt spürbare Erleichterungen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere durch höhere Freibeträge und eine Verschiebung der Steuersätze. Gleichzeitig steigen der Mindestlohn und die Verdienstgrenzen für Minijobs, was vor allem Geringverdienern zugutekommen soll. Unternehmen hingegen müssen sich mit weniger steuerlichen Entlastungen begnügen, da viele ursprünglich geplante Maßnahmen nicht umgesetzt wurden.
Insgesamt verfolgt die Reform das Ziel, die Kaufkraft zu stärken und die kalte Progression zu bremsen. Ob sie tatsächlich für langfristige wirtschaftliche Stabilität sorgt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.