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Fachthema

Neue Produktsicherheitsverordnung: Wichtige Änderungen und Haftungsrisiken für Unternehmen

Seit dem 13.12.2024 gilt die neue Produkt-sicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988), die die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie abgelöst hat. Ziel der Verordnung ist es, Verbraucher besser vor unsicheren Produkten zu schützen. Für Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette, insbesondere für Hersteller, Importeure und Händler, bringt die Verordnung weitreichende Änderungen und Haftungsrisiken mit sich.

Durch die Verordnung sind bereits bestehende Informationspflichten zu Produkten und Herstellern durch weitere Kennzeichnungspflichten er-gänzt worden. Neu sind insbesondere auch Prüfpflichten für Händler sowie erweiterte Produktüberwachungs- und Meldepflichten für sämtliche Wirtschafts-akteure in der Lieferkette.

Hersteller müssen für jedes Verbraucherprodukt eine interne Risiko-analyse durchführen. Ein besonderes Augenmerk sollten Wirtschaftsakteure, die Verbraucherprodukte in einem Online-Shop anbieten, auf die neuen Informationspflichten im Fernabsatz legen.

Bei Verstößen drohen neben empfindlichen Bußgeldern, Reputationsverluste und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände.

Unternehmen sollten sich daher mit den aktuellen Vorgaben vertraut machen und ihre Prozesse zur Produktsicherheit prüfen und ggfs. anpassen, um so Haftungsrisiken zu minimieren bzw. zu vermeiden.

     

Weitere Informationen unter:

www.kgd-anwalt.de

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