Politik und Standort
Barrierefreiheitsstärkengesetz tritt in Kraft
Zum 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Hierdurch wird die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Es verpflichtet Unternehmen aller Branchen zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen — darunter Online-Shops, Websites mit Buchungsfunktionen, Apps, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie technische Geräte wie Smartphones oder E-Books. Ein Ansprechpartner für Fragen zum Thema ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Sie unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung, bietet Kleinstunternehmen kostenlose Beratung an und stellt auf ihrer Website umfassende Informationen bereit — darunter eine detaillierte FAQ-Sammlung.