Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


Aus- und Weiterbildung

Bildungsscheck 2.0 – 50 Prozent Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung sichern

Qualifizierung unterstützen

Mit dem neuen Bildungsscheck 2.0 unterstützt das Land NRW Beschäftigte und Bürgerinnen und Bürger noch gezielter bei ihrer beruflichen Weiterbildung.

Der Bildungsscheck 2.0 bietet eine einfache Möglichkeit, berufliche Weiterbildung finanziell zu entlasten. Gefördert werden einmal pro Kalenderjahr 50 Prozent der Kursgebühren, bis maximal 500 Euro pro Kalenderjahr. Das Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz in Nordrhein‑Westfalen und einem zu versteuernden Jahres-Einkommen bis 50.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung. Der Einkommensnachweis erfolgt über den Einkommensteuerbescheid, der bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein darf.

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die einen klaren Bezug zur aktuellen oder angestrebten Tätigkeit haben — etwa zur Aktualisierung oder Erweiterung von Qualifikationen oder zum Erwerb eines Berufs‑ oder Fortbildungsabschlusses. Nicht förderfähig sind unter anderem Führerscheine, individuelle Coachings, Kongresse und Messen sowie Freizeit‑ oder reine Gesundheitsangebote.

Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten über das ESF‑Onlineportal (https://esf-online.nrw.de/esf-portal): Zunächst wird die gewünschte Weiterbildung spätestens einen Tag vor Kursbeginn online angemeldet. Nach Abschluss des Kurses wird der eigentliche Antrag gestellt und die erforderlichen Unterlagen — Teilnahmebestätigung, Rechnung und Einkommensteuerbescheid — werden im Portal hochgeladen. Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag und erstattet im positiven Fall die anteiligen Kosten.

Nicole von Barnekow, IHK-Akademie

Für Fragen rund um Voraussetzungen, Antragstellung und passende Weiterbildungen steht der Beratungsservice der G.I.B. telefonisch unter 

02041/767-555 oder per 

E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de zur Verfügung.