Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


Fachthema

1 Jahr E-Rechnung und die Fragen bleiben…

Bereits zum 1.1.25 ist in Deutschland die E-Rechnung zwischen Unternehmen (B2B) als Standard eingeführt worden. Aber nach über einem Jahr gibt es immer noch viele Fragen:

Vor 2027 muss ich doch gar nichts machen, oder?

Die E-Rechnung ist seit 1.1.25 Standard. Das bedeutet, dass Sie normale Papier- oder PDF-Rechnungen nur noch mit Zustimmung Ihres Kunden versenden dürfen. Sobald Ihr Kunde diese nicht mehr akzeptiert, müssen Sie eine E-Rechnung erstellen.

Empfangen und korrekt validieren müssen Sie E-Rechnungen sowieso schon, sonst droht der Verlust des Vorsteuerabzugs!

PDF-Rechnung sind doch E-Rechnungen, oder?

Eine E-Rechnung muss die Rechnungsdaten in einem strukturierten elektronischen Format (EU-Norm EN 16931) enthalten, z.B. als XRechnung (XML-Datei) oder ZUGFeRD (PDF-Datei mit eingebetteten Datenteil). Alles andere, auch PDF-Rechnungen ohne Datenteil, sind sonstige Rechnungen.

Wie kann ich denn eine E-Rechnung erstellen?

Mittlerweile sind viele Rechnungsprogramme in der Lage E-Rechnungen zu erstellen. Leider sind diese aber oftmals fehlerhaft. Daher ist es sehr wichtig die erstellten E-Rechnung zu prüfen. Denn aktuell sind immer noch ca. 70% der E-Rechnungen fehlerhaft. Prüfen Sie daher am besten ein- und ausgehende E-Rechnungen, z.B. mit dem eBill Checker: ebill-checker.deSie können aber auch aus einer normalen PDF-Rechnung eine echte E-Rechnung erstellen. Hierzu können Sie z.B. PDF2eBill nutzen: pdf2ebill.de

Wo bekomme ich Informationen:

Schauen Sie in unserem Blog oder melden Sie sich für unser kostenloses Webinar an.

Weitere Informationen unter: 

www.ebill-service.de