Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


Politik und Standort

Ostwestfalen nähert sich den hohen NRW-Realsteuersätzen an

Ausgabendynamik dringend begrenzen

Auf den ersten Blick erscheint die Entwicklung widersprüchlich: Die Steuereinnahmen in Deutschland steigen weiter, dennoch erhöhen zahlreiche Städte und Gemeinden ihre Gewerbesteuerhebesätze. Auch in Ostwestfalen setzt sich dieser Trend fort. Die angespannte Finanzlage vieler Kommunen führt dazu, dass die Gewerbesteuer zunehmend als Instrument zur Haushaltskonsolidierung genutzt wird.

Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2026 beliefen sich die Steuereinnahmen in Deutschland im Jahr 2025 auf rund 990 Milliarden Euro. Für das Jahr 2026 erwarten die Steuerschätzer erstmals ein Steueraufkommen von mehr als einer Billion Euro. Trotz dieses Rekordniveaus profitieren die Kommunen nur eingeschränkt von den steigenden Steuereinnahmen, da gleichzeitig ihre Ausgaben deutlich stärker wachsen.

Die kommunalen Haushalte stehen weiterhin unter erheblichem Druck. Vor allem die Ausgaben für Sozialleistungen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfen steigen seit Jahren überdurchschnittlich. Hinzu kommen höhere Personalkosten, gestiegene Baupreise sowie deutlich höhere Zinsausgaben infolge des veränderten Zinsniveaus. Gleichzeitig belasten Investitions- und Sanierungsstaus, Fachkräftemangel, unbesetzte Stellen und die vielfach noch unzureichende Digitalisierung der Verwaltung die kommunalen Finanzen. Besonders in Nordrhein-Westfalen schränken zudem hohe Altschulden vieler Städte und Gemeinden die finanziellen Handlungsspielräume erheblich ein.

Vor diesem Hintergrund greifen zahlreiche Kommunen auf den bekannten finanzpolitischen Reflex zurück und erhöhen ihre Realsteuerhebesätze. Gleichzeitig werden zusätzliche kommunale Einnahmequellen diskutiert oder eingeführt, etwa die Bettensteuer oder die Verpackungssteuer.

Nordrhein-Westfalen bleibt damit auch 2026 das Flächenland mit den höchsten Gewerbesteuerhebesätzen im Bundesvergleich. In NRW lag der durchschnittliche Hebsatz im Jahr 2025 bei 450 Prozent, während im benachbarten Niedersachsen es nur 412 Prozent waren. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der wichtige Standortfaktor bei 378 Prozent.

Während einzelne NRW-Kommunen ihre Hebesätze stabil halten oder sogar senken konnten, haben zahlreiche Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren weitere Erhöhungen beschlossen. Dies belastet die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen zunehmend.

Auch in Ostwestfalen setzt sich dieser Trend fort. Die Hebesätze liegen in vielen Kommunen inzwischen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Den höchsten Gewerbesteuerhebesatz erhebt mittlerweile Hiddenhausen mit 552 Prozent. Es folgen Bielefeld (480 Prozent), Spenge (472 Prozent), Löhne (468 Prozent), Enger (465 Prozent), Gütersloh (463 Prozent), Minden und Vlotho (jeweils 460 Prozent) sowie Rödinghausen (459 Prozent).

Demgegenüber weisen Verl mit 355 Prozent, Harsewinkel mit 370 Prozent und Schloß Holte-Stukenbrock mit 390 Prozent weiterhin die niedrigsten Gewerbesteuerhebesätze in Ostwestfalen auf. Die Spannweite innerhalb der Region reicht damit inzwischen von 355 bis 552 Prozentpunkten.

Im landesweiten Vergleich gehören Monheim am Rhein und Leverkusen mit jeweils 250 Prozentpunkten weiterhin zu den Kommunen mit den niedrigsten Gewerbesteuerhebesätzen in Nordrhein-Westfalen und unterstreichen damit die erheblichen Unterschiede innerhalb des Landes.

Insgesamt zeigt sich, dass sich Ostwestfalen durch die zahlreichen Hebesatzerhöhungen der vergangenen Jahre zunehmend dem ohnehin hohen Hebesatzniveau Nordrhein-Westfalens angenähert hat. Für Unternehmen ist die Höhe der Gewerbesteuer ein wichtiger Standortfaktor, der Investitionsentscheidungen ebenso beeinflusst wie die Wettbewerbsfähigkeit einer Region.

Die schwierige Finanzlage der Kommunen lässt sich jedoch nicht dauerhaft durch höhere Steuerhebesätze lösen. Erforderlich sind vielmehr strukturelle Reformen der Kommunalfinanzen, eine auskömmliche Finanzausstattung der Städte und Gemeinden sowie eine konsequente Begrenzung der Ausgabendynamik. Nur so können die Kommunen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückgewinnen, ohne die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen weiter zu verschlechtern.

Bernd Falge, IHK