Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück
Türkei – Besonderheiten im Zollbereich
Die Türkei in kein EU-Mitgliedsstaat. Die EU hat aber mit der Türkei ein Abkommen in Form einer „Zollunion“ geschlossen, das den Warenverkehr im Zollbereich regelt. Präferenznachweise eröffnen die Möglichkeit zollfreier Warenlieferungen.
Ex- und Import zwischen Deutschland/EU und der Türkei sind in der üblichen Form beim Zoll anzumelden. Die Ausfuhrgenehmigungspflicht muss geprüft werden: beteiligte Unternehmen/Personen, Ware, Verwendungszweck — bafa.de. Für jede Waren muss eine Zoll-Tarifwarennummer ermittelt werden, zum Beispiel im „Elektronischen Zolltarif“ — auskunft.ezt-online.de.
Präferenznachweis „Warenverkehrsbescheinigung A.TR“
Die A.TR findet Anwendung im Rahmen der Zollunion. Die Voraussetzungen für die Ausstellung durch das zuständige Zollamt sind:
· Die Waren fallen unter die Zoll-Tarifwarennummernbereiche „Kapitel 25–97 und nicht unter Agrar- und EGKS-Waren — wup.zoll.de· Die Waren befinden sich im „freien Verkehr“. Das heißt, nicht der Ursprung ist entscheidend, sondern dass die Nicht-EU- oder nicht-türkischen Ursprungswaren bei der Einfuhr in die EU oder Türkei importverzollt wurden — zoll.de· Die Warenlieferung erfolgt direkt zwischen der EU und der Türkei — Abkommensgebiet. Bei Transporten über Nicht-Abkommensgebiet darf in diesen Ländern keine Importverzollung stattfinden.
Trotz der Zollfreiheit mit der A.TR können in der EU oder der Türkei Antidumpingzölle für Waren mit Ursprung außerhalb der EU oder der Türkei erhoben werden auf Basis des „nicht-präferenziellen Ursprungs“. Deshalb kann es im Einzelfall sein, dass der Zoll beim Import ein von der Industrie- und Handelskammer ausgestelltes Ursprungszeugnis fordert, um nachzuweisen, dass der Warenursprung nicht in einem Land ist, für das ein Antidumpingzoll erhoben wird.
Präferenznachweis „Warenverkehrsbescheinigung EUR.“
Die EUR. wird bei Agrar- und EGKS-Waren verwendet. Voraussetzung für die Ausstellung einer EUR. durch das zuständige Zollamt ist, dass die Ware den so genannten „Präferenzursprung“ hat. Zu unterscheiden ist, ob die Ware vom Lieferanten hergestellt wurde oder nicht. Ein Hersteller muss prüfen, ob die Vorschriften für den Erwerb des präferenziellen Ursprungs eingehalten werden — wup.zoll.de. Händler müssen von ihren Lieferanten als Ursprungsnachweis eine „Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaften“ vorliegen haben, damit eine EUR. ausgestellt werden kann.
Präferenznachweis „Ursprungserklärung“
Diese Erklärung basiert auf den Rechtsgrundlagen für die Ausstellung einer EUR. Sie kann vom Lieferanten zum Beispiel auf die Rechnung an den Warenempfänger geschrieben werden, wenn der Lieferwert der Sendung bis 6.000 Euro ist. Bei einem Wert über 6.000 Euro, muss der Lieferant den Status „Ermächtigter Ausführer/EA“ haben, der auf Antrag vom Zoll erteilt wird — zoll.de
Warenbesonderheiten
Trotz Zollunion gelten in der Türkei für viele Waren nationale Melde-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten, zum Beispiel für Maschinen, technische Waren, Haushaltsgeräte, tierische und pflanzliche Produkte sowie Fahrzeuge.
Bei Textilien, Bekleidung und Leder ist zusätzlich zu Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten das Formular „Exporter Registry Form“ erforderlich. Dies muss vom EU-Exporteur vor dem ersten Import in die Türkei ausgefüllt werden, von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt und vom zuständigen türkischen Konsulat legalisieren werden — Regierungsbezirk Detmold: Generalkonsulat der Republik Türkiye Münster, munster-cg.mfa.gov.tr
Wie heißt die Türkei in Dokumenten?
2022 haben die Vereinten Nationen offiziell die Namensänderung von „Turkey“ in „Türkiye“ im internationalen Sprachgebrauch angenommen.
Für die Republik Türkei, Kurzform zum Beispiel bei Ursprungsangaben „Türkei“, ist insbesondere bei Übersetzungen ins Englische oder andere Sprachen die übliche Angabe „Türkiye“.