Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


Aus- und Weiterbildung

Wer kann Prüfungsaufsicht werden und was sind die Aufgaben?

Eine Frage an...Michael Kaiser

Jeder, der Zeit und Interesse daran hat, die IHK bei der Abnahme von Aus- und Weiterbildungsprüfungen zu unterstützen, kann ehrenamtlich tätige Prüfungsaufsicht werden.

Mit Organisationsgeschick und wachsamen Augen begleiten Aufsichten die Prüfungen und gewährleisten einen reibungslosen Ablauf. Bei schriftlichen Prüfungen werden Gruppen von bis zu 150 Personen durch mehrere Aufsichtspersonen beaufsichtigt. Praktische und mündliche Prüfungen sind individueller und werden oft von einer einzelnen Aufsicht unterstützt. Sie begleiten Absolventen in der Vorbereitungszeit auf Präsentationen und Fachgesprächen. Zu den Aufgaben gehören die Annahme und Verteilung der Prüfungsunterlagen, die Überprüfung der Anwesenheit sowie eine anschließende Vorbereitung für die Abholung der Unterlagen.

Für diese Tätigkeit sind keine inhaltlichen Anforderungen gegeben. Wichtig sind ein hohes Verantwortungsbewusstsein, ein selbstbewusstes Auftreten und die Freude am Umgang mit Menschen, die sich weiterentwickeln möchten.

Der für die jeweilige Prüfung verantwortliche Mitarbeitende koordiniert den Einsatz der Aufsichten und ist deren Ansprechpartner. Vor dem ersten Einsatz erfolgt in der Regel eine Hospitation, bei der sie erfahrenen Kräften über die Schulter schauen. Zusätzlich gibt es Informationsmaterial und Schulungen, um rechtssicher aufgestellt zu sein.

Die IHK entschädigt die Aufsichts­führung im Rahmen des Ehrenamtes. Sie können zudem die Fahrt- und Park­kosten abrechnen.

Sie möchten sich ebenfalls engagieren? 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Ausbildungsberaterteam auf, das für Fragen und weitere Informationen bereitsteht: https://www.ihk.de/ostwestfalen/berufsbildung/pruefung/ausbildungspruefungen/pruefer-in-werden