Lippe Wissen und Wirtschaft, Ausgabe 1/2022DruckenZurück


Titelthema

Vielfalt fördern

Durch ihre Unterstützung werden Umweltprojekte mitfinanziert, ebenso Kunst, Kultur oder kirchliche Initiativen. Auch bei Fragen der Unternehmensnachfolge können sie eine Rolle spielen: Stiftungen. Unterschieden werden muss dabei zwischen einer gemeinnützigen und privatnützigen Ausrichtung. Letztere dient oft dem Erhalt des unternehmerischen Lebenswerks. Beide eint die Idee, auf Dauer angelegt zu sein. 603 Stiftungen weist die Stiftungsaufsicht für Ostwestfalen-Lippe, die Bezirksregierung Detmold, aus. Davon engagieren sich 202 im Bereich „Bildung, Erziehung, Ausbildung – allgemein“, 110 für „Naturschutz, Umweltschutz“, 92 haben ihren Stiftungszweck mit „Unterstützung der eigenen Familie“ angegeben und zehn sind „unternehmensverbundene Stiftungen“.

Soziales Engagement ist seit über 140 Jahren ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur bei der Bielefelder Möller Group. Bereits 1879 gründeten die Brüder Theodor Adolf von Möller und Dr. phil. Karl von Möller die Stiftung Möllerstift, um Kranke und Altersschwache zu unterstützen. Die Stiftung gründete und unterhielt für viele Jahrzehnte ein Krankenhaus im Süden von Bielefeld, das sie 1952 an den damaligen Kreis Bielefeld übergab. Seither engagiert sich die Stiftung Möllerstift für zahlreiche soziale Projekte. Kuratoriumsvorsitzender ist Dr. Peter von Möller, der Ururenkel der beiden Gründer und IHK-Ehrenpräsident. Die Förderung von Kunst und Kultur in Bielefeld und Warstein hat sich die Peter und Monica von Möller Kulturstiftung auf die Fahnen geschrieben. In diese Familienstiftung hat der heute 91-Jährige von Möller 2012 seine Unternehmensanteile eingebracht. Vor allen Dingen junge Kreative und neu gegründete Initiativen hat das Ehepaar unterstützt und teilweise in ihrem Handeln begleitet. Schwerpunkt sind Projekte in Bielefeld und rund um das Museum Kupferhammer in Warstein.

KINDER, JUGENDLICHE UND FAMILIEN IM FOKUS

Knapp 90 Prozent aller rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland verfolgen nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen gemeinnützige, mild­tätige oder kirchliche Zwecke (siehe Interview auf Seite 39). Eine davon ist die Anneke & Fritz-Wilhelm Pahl Familienstiftung in Delbrück. Gegründet im Jahr 2012, stehen Kinder, Jugendliche und Familien im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit. Gefördert werden insbesondere frühkindliche Bildungsangebote, benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie bildungsferne und sozial schwache Familien. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung begabte junge Menschen während der Schul- und Ausbildungszeit sowie in der Weiterbildung nach Abschluss der Ausbildung. Auch sportliche und musische Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen gehören zu den Förderbereichen. Zudem können Museen und Theater im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Zwecke Unterstützung erhalten. An dem Beispiel zeigt sich, wie eng Stifterfamilien und Stiftungsarbeit mit dem Wohn- und Wirkungsort verknüpft sind.

Einnahmen erzielt die Stiftung durch die Vermietung von zwei Wohngebäuden in der Oststraße in Delbrück. Die Häuser wurden 2013 und 2016 auf dem Grundstück fertiggestellt, das sich mit dem ursprünglichen Gebäude seit Ende des 19. Jahrhunderts im Besitz der Familie Pieper/Pahl befand. Johanna Pahl, geborene Pieper, wurde 1910 in dem Haus geboren. Die Mutter von Fritz-Wilhelm Pahl verbrachte ihr gesamtes Leben dort und starb im Jahr 2011 in ihrem Elternhaus. Nach ihrem Tod wurde die Pahl-Familienstiftung von Fritz-Wilhelm Pahl und dessen Ehefrau Anneke gegründet. Die Erlöse aus den Mieteinnahmen werden vollständig für die gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung eingesetzt. „Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Sie verbindet eine langfristig angelegte Vermögensstruktur mit konkreter Förderung vor Ort“, sagt Thilo C. Pahl, Vorsitzender des Stiftungsvorstands. Seit 2014 hat die Stiftung Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 369.000 Euro ausgezahlt. Weitere knapp 33.000 Euro sind bereits für Projekte zugesagt, deren Auszahlung noch aussteht.

Zu den größten Empfängern gehört die „Familienassistenz“ in Delbrück, die gezielt Familien mit Kindern unterstützt und knapp 47 Prozent der aufgewandten Mittel erhalten hat. Etwa ein Drittel fließt in den Bereich Berufsvorbereitung und Schulen allgemein. Auch das „Füllhorn“, die Delbrücker Tafel, zählt zu den Begünstigten. „Die Stiftung unterstützt mit finanziellen Zuwendungen besonders gern vorhandenes persönliches Engagement, um die Möglichkeiten des Ehrenamts zu erweitern und dieses zu honorieren“, erläutert Thilo C. Pahl die Vergabekriterien. „Wir wollen nicht in Steine investieren, sondern mehr in Menschen.“

Eine zweite wichtige Konstante auf dem Weg zur Stiftungsgründung bildet der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens Bette. 1975 kehrte Fritz-Wilhelm Pahl als Geschäftsführender Gesellschafter in das Unternehmen nach Delbrück zurück und entwickelte den Hersteller von Badewannen, Duschen und Waschtischen zu einem international tätigen Anbieter hochwertiger Bad­objekte — die bis heute ausschließlich in Delbrück gefertigt werden. Seit 2013 trägt Thilo C. Pahl Verantwortung im Familienunternehmen. „Anneke und Fritz-Wilhelm Pahl sowie ihre drei Kinder, Deike, Niklas und Thilo, fühlen sich in besonderer Weise der Stadt Delbrück verpflichtet. Sie wollen mit der Gründung ihrer Stiftung ihre Verbundenheit mit und ihre Dankbarkeit für ihre Heimatstadt Delbrück zum Ausdruck bringen“, heißt es dazu auf der Stiftungshomepage.

VORSTAND UND BEIRAT NEU BESETZT

Bis zu seinem Tod im August 2025 prägte Stifter und IHK-Ehrenpräsident Fritz-Wilhelm Pahl als Vorstandsvorsitzender die Arbeit der Stiftung maßgeblich mit. Im Frühjahr dieses Jahres wurden Vorstand und Beirat der Stiftung neu besetzt. Seitdem steht Thilo C. Pahl dem Vorstand als Vorsitzender vor. Weiterhin gehört Anneke Pahl, Stifterin und Vorstandsmitglied auf Lebenszeit, dem Gremium an. Neu im Vorstand ist Claudia Pahl. Auch der Beirat der Stiftung wurde neu zusammengesetzt. Den Vorsitz führt weiterhin Thomas Niehoff, ehemaliger IHK-Hauptgeschäftsführer. Zum Beirat gehören außerdem Rafaela Sunder, Rudolf Driller, Jan-Niklas Kleinschmidt, Ralf Lübbert und Werner Peitz. „Die Mitglieder bringen unterschiedliche berufliche Erfahrungen, gesellschaftliche Perspektiven und regionale Verankerung ein. Ihre Aufgabe ist es, den Vorstand und die Geschäftsführung der Stiftung zu beraten, welche Förderungen in Delbrück und Umgebung in Sinne der Satzung umgesetzt werden sollen. Außerdem behält der Beirat auch die finanzielle Situation im Blick“, sagt Thilo C. Pahl, und weiter: „Mit der neuen Besetzung von Vorstand und Beirat sehen wir uns gut aufgestellt, um die Arbeit im Sinne der Stifter fortzuführen. Der Fokus bleibt dabei klar: Chancen eröffnen, Bildung ermöglichen und Kinder, Jugendliche sowie Familien dort unterstützen, wo Hilfe nachhaltig wirkt.“

SEELENHEIL IM BLICK

Es ist die Idee der Ewigkeit, die Dr. Karsten Timmer fasziniert: „Die ältesten noch aktiven Stiftungen in Deutschland wurden im Mittelalter gegründet, also vor gut 1.000 Jahren.“ Oft errichtet von Erzbischöfen als Stift für Nonnen oder von Adeligen, die Hospitäler bauen ließen, verfolgen sie bis heute ihre karitativen oder sozialen Zwecke. „Man kaufte sich damit sein Seelenheil. Stifter und Stiftungen haben sich nie kennengelernt, denn die Stiftungen sind auf dem ­Totenbett entstanden, als Nachlassregelung“, erläutert der promovierte Historiker.

Seit 2005 bietet er Stiftungs- und Spendenberatungen an und übernimmt auch Geschäftsführungsaufgaben. Seine in Bielefeld ansässige GmbH heißt sinnigerweise „wohl&tätig“. Für viele „klassisch mittelgroße Stiftungen“, die jährlich zwischen 200.000 und einer Million Euro ausschütten, würde sich noch kein eigener Stiftungsapparat lohnen. Allerdings seien die Aufgaben für einen ehrenamtlich tätigen Vorstand zu umfangreich, so dass er mit seinem Dienstleistungsangebot dort anknüpfen könne, beschreibt der 57-Jährige sein Geschäftsmodell. „Die Auswahl, Prüfung und Begleitung von Förderprojekten ist bei diesem Volumen durchaus anspruchsvoll, wenn die Stiftung nachhaltige Wirkung erzeugen soll. Genau auf diesen Aspekt konzentriert sich wohl&tätig.“

STIFTUNGSGRÜNDUNG HAT MIT GELD ZU TUN

Überwog bis in die 1980er-Jahre noch die testamentarisch verfügte Stiftungsgründung, werde heute der Großteil der Stiftungen zu Lebzeiten auf den Weg gebracht. „Die Stifterinnen und Stifter wollen selbst Verantwortung im Vorstand übernehmen.“ Oft werde als erster Schritt ein Teil des Vermögens auf die Stiftung übertragen, quasi als Startkapital. In einem zweiten Schritt werde dann testamentarisch geregelt, welche weiteren Vermögenswerte in die Stiftung einfließen sollen.

Eine typische Stifterin oder einen typischen Stifter gebe es nicht, aber ein gewisses Muster ließe sich erkennen, so Timmer. Tendenziell seien Stifterinnen und Stifter ab 60 Jahre alt. „Stiftungsgründung hat mit Geld zu tun und die Themen Ewigkeit und Nachlass spielen immer noch eine große Rolle. Diese Fragen stellt man sich eher mit 60 als mit 20.“ Zusätzlich zum Motiv, etwas Bleibendes und Dauerhaftes zu hinterlassen, spiele auch der Gedanke, „ich hatte Glück und möchte etwas zurückgeben“, eine wichtige Rolle. Der gemeinnützige Stiftungszweck sei eng mit den Werten oder den Erfahrungen der Stifterfamilie verknüpft, unterstützt werde „nah am Wohnort“, etwa 80 Prozent förderten vor der eigenen Haustür. „Als Stifterin oder Stifter verfüge ich über eine große Unabhängigkeit. Ich kann selbst festlegen, welchen Teil des Gemeinwohls ich unterstützen möchte. Ich investiere in eine Idee, die mir persönlich wichtig ist, und es gibt keine Kunden, Wähler oder Mitglieder, denen ich Rechenschaft schuldig bin. Für Menschen, die dauerhafte, resiliente Lösungen und klare Strukturen suchen, sind Stiftungen ein ideales Instrument.“

EIN PRIVILEG

Gleichzeitig seien Stiftungen ein Ausdruck von Pluralismus, die allerdings „keine Substitution staatlicher Leistungen liefern können“, allein schon aufgrund der Höhe der jährlichen Ausschüttungen. Timmer betont, dass der Staat Stiftungsgründungen mittelbar bezuschusst, indem er beispielsweise auf Schenkungs- oder Erbschaftssteuer verzichtet. „Deshalb hat die Gesellschaft einen gewissen Anspruch an Stiftungen, gerade in Hinsicht auf Transparenz und Wirkung. Stiften zu können ist ein Privileg, das dadurch geschätzt wird, dass Stiftungen gute Arbeit leisten“, weitet Timmer die Perspektive. „‚Wollen wir uns als Gesellschaft Stiftungen leisten, indem wir auf Steuereinnahmen verzichten, die sonst in den öffentlichen Haushalt einfließen würden?‘ Diese Frage ist ein Dauerbrenner innerhalb der Stiftungsszene.“ Ab 1. Januar 2028 wird ein bundesweit öffentlich einsehbares Stiftungsregister eingerichtet.

Im Binnenverhältnis zu den Stiftungsempfängern habe sich ebenfalls ein Wandel vollzogen. Gab es früher eine „patriarchale Haltung, die Dankbarkeit erwartete“, hätten heute viele Stifter ein partnerschaftliches Verhältnis zu den Förderempfängern. Die Einstellung „Was braucht ihr jetzt?“ sei insbesondere in der Corona-Zeit aufgekommen. So könnten Stiftungen viel flexibler auf Veränderungen reagieren als staatliche Förderungen mit strikten Projektplänen. „Stiftungen spielen eine wichtige Rolle im Finanzierungsmix für Vereine und soziale Träger.“

TREUHÄNDERISCHE STIFTUNGEN ALS ALTERNATIVE

Die Frage, ab welcher Summe stiften sinnvoll ist, bewertet Timmer differenziert: „Die Stiftungsaufsicht in NRW fordert eine Mindestsumme von 100.000 Euro. Bei einem Zinssatz von 2,5 Prozent bekomme ich 2.500 Euro pro Jahr, abzüglich der Kosten und Rücklagen bleiben vielleicht 1.500 Euro im Jahr als Ausschüttungsbetrag übrig. Das ist schon angesichts der Inflation keine belastbare ­Basis für eine nachhaltige Arbeit, denn schließlich ist eine rechtsfähige Stiftung auf die Ewigkeit angelegt und kann nicht wieder aufgelöst werden.“ Während eine rechtsfähige Stiftung aus seiner Sicht eher für Vermögen ab einer Million Euro in Betracht komme, gebe es andere Rechtsformen, mit denen Stifterziele auch mit kleineren Summen erreicht werden könnten. „Die so genannten treuhänderischen Stiftungen sind flexibler und vor allem schlanker, weil die Verwaltung zum Beispiel durch eine Bürgerstiftung übernommen wird. Ich kann damit meine eigene Stiftung errichten und nutze dafür eine bestehende Struktur. Das ist oft effizienter und nachhaltiger.“

„SÜNDENFALL DES STIFTUNGSWESENS“

Als einen „Sündenfall des Stiftungswesens“ bezeichnet Timmer die 2000er-Jahre. 

Damals habe der Gesetzgeber Stiftungsgründungen steuerlich deutlich stärker privilegiert als Spenden an Vereine. „Stiftungen sind eigentlich ‚Gefäße für vorhandenes Geld‘. Damals sind Stiftungen entstanden, die Geld ‚gesucht‘ haben, in Form von Fundraising-Stiftungen. Viele dieser Gründungen haben sich allerdings als nicht nachhaltig erwiesen“, kritisiert der Stiftungsexperte.

Und auch nicht jede Stiftung, die diese Bezeichnung im Namen führt, ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Diese entsteht durch die Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde, in Ostwestfalen-Lippe durch die Bezirksregierung in Detmold. So sind beispielsweise die Stiftungen der politischen Parteien eingetragene Vereine oder die Robert Bosch Stiftung hat die Rechtsform der gGmbH. „Für Stiftungen bürgerlichen Rechts gibt es eine eigene Rechtsaufsicht, die darüber wacht, dass die Satzung eingehalten wird. Das gibt es sonst für keine andere Rechtsform. Bei Vereinen oder gemeinnützigen GmbHs ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.“ Deshalb wird ab 2026 ähnlich wie bei eingetragenen Vereinen ein eigener Namenszusatz „eingetragene Stiftung“ eingeführt.

STIFTERSZENE IN OSTWESTFALEN RELATIV JUNG

Die Stifterszene in Ostwestfalen charakterisiert er als relativ jung. „Anders als in den Stiftungshochburgen Hamburg, Frankfurt oder München fehlt in der Region das ‚alte Geld‘. Reichtum ist hier erst im Zuge der Industrialisierung ab 1850 entstanden.“ Dementsprechend später seien die ersten Stiftungen gegründet worden, vor rund 100 Jahren.

Als hiesige Stiftungshochburgen nennt Timmer Bielefeld und Gütersloh. Dort gebe es viele Stiftungen, die sich im Bildungs-, Sozial-, Kinder- und Jugendbereich engagieren und untereinander gut vernetzt sind. Außerdem sei die Region mittlerweile „gut abgedeckt mit Bürgerstiftungen“.

Bleibt noch die Frage, in welchem ­Bereich er selbst eine Stiftung gründen würde: „Obdachlosigkeit“, kommt die Antwort prompt, „das ist ein Thema, das mich umtreibt. Es ist alles bekannt, was dagegen helfen würde, nämlich ‚housing first‘. Es fehlt am politischen Willen und am Geld.“

IHK GRÜNDET EIGENE UMWELTSTIFTUNG

Grünes Klassenzimmer, Bobbycar-Solarcup, Baumpflanzaktionen sowie die regelmäßige Ausschreibung eines Nachhaltigkeitspreises — all diese Projekte hat die Umweltstiftung der ostwestfälischen Wirtschaft bereits gefördert. Mit der Geschäftsführung ist die IHK Ostwestfalen beauftragt. Gegründet 1995, konnte sie im vergangenen Jahr bereits ihr 30-jähriges Bestehen feiern. Die Entstehungsgeschichte ist eine eher ungewöhnliche. Der Blick zurück zeigt: Schon früh engagierte sich die IHK Ostwestfalen im Umweltbereich und rollte die Idee von Umweltinitiativen der Wirtschaft auf den gesamten Kammerbezirk aus. Um die unternehmerische Ausrichtung der Initiativen nach innen und außen zu verdeutlichen, wurde jeweils ein Sprecher aus einem Unternehmen gewählt, der gemeinsam mit der IHK regional eigene Akzente und Schwerpunkte setzen konnte. Für ihr über viele Jahre hinweg sehr erfolgreiches unternehmerisches Engagement sowie ihre vorbildlichen Umweltstandards und ihre Vorbildfunktion wurden die ostwestfälischen Umweltinitiativen der Wirtschaft 1994 als einer von drei Preisträgern mit dem Deutschen Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) ausgezeichnet. Mit dem Preisgeld als Grundlage entstand ein Jahr später die von der IHK Ostwestfalen geführte Umweltstiftung der ostwestfälischen Wirtschaft, die bis heute zahlreiche regionale Umweltprojekte gefördert und bisher hierfür knapp 300.000 Euro ausgeschüttet hat.

NACHHALTIGKEITSPREIS WIRD REGELMÄSSIG AUSGESCHRIEBEN

„Nachhaltigkeit ist in aller Munde und prägt das Handeln in Gesellschaft und Wirtschaft. Dem zunehmenden Stellenwert der Nachhaltigkeit trägt die Umweltstiftung der ostwestfälischen Wirtschaft seit langem durch die Verleihung des ostwestfälischen Nachhaltigkeitspreises Rechnung und schreibt diesen regelmäßig aus“, betont Roland Kuhnke, Vorsitzender der Umweltstiftung der ostwestfälischen Wirtschaft und Vorsitzender des IHK-Umweltausschusses. In der Regel können sich an der Ausschreibung — der Preis wurde 2025 bereits zum vierten Mal verliehen — Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft, Bildungsträger, weiterführende Schulen und sonstige Interessenten, wie Initiativen oder Vereine beteiligen. „Der thematische Schwerpunkt muss im Bereich des Umweltschutzes liegen, zudem ist ein Bezug zur Wirtschaft und zur Region Ostwestfalen erforderlich. Erwünscht sind auch Kooperationsprojekte, beispielsweise zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, zwischen einem Bildungsträger und einem Partner aus der ostwestfälischen Wirtschaft oder zwischen einer Kommune und einem Wirtschaftsunternehmen“, erklärt Kuhnke, hauptamtlich bei der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG in Bielefeld beschäftigt. Eine kompetent besetzte Jury wählt die besten Projekte aus, deren Sprecher Alexander Bonde ist, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. Zu den bisherigen Gewinnern des ersten Preises gehören die CALISTHERM Silikatbaustoffe GmbH aus Paderborn (2014), zu gleichen Teilen die Hettich Holding GmbH & Co. KG OHG aus Hiddenhausen sowie die Melitta Europa GmbH & Co. KG (2016), die Depenbrock Bau GmbH & Co. KG (2020) aus Stemwede, und die KATMA Engineering GmbH aus Rietberg (2025).

NATURSCHUTZ IN SCHULEN TRAGEN 

In einem Stiftungsprojekt hat die Umweltstiftung der ostwestfälischen Wirtschaft beispielsweise Grundschulen in der Region gefördert und Geld für spezielle Unterrichtseinheiten bereitgestellt. Projektpartner ist die Deutsche Umwelt-Aktion e.V. — gegründet mit dem Ziel, den Gedanken des Naturschutzes in den Schulbereich zu tragen und Umweltgerechtes Handeln zu fördern. Bereits 2005 wurden mehr als 60 Grundschulen gefördert, mit mehr als 3.000 Schülerinnen und Schülern. Angeboten wurden Themen wie „Energie erleben und verstehen“, „Papierschöpfen“, „Wasserkreislauf“ oder „Wohin mit dem Müll?“. In Ostwestfalen gestaltet Ute Krämer seit vielen Jahren die Unterrichtseinheiten: „Ausgelöst aus Verantwortung sowie mit Blick in die Zukunft meiner eigenen drei Kinder liegt mir das Projekt sehr am Herzen. Es geht um den Wert einer ­lebenswerten Zukunft und die Begleitung von Mädchen und Jungen durch die Schulzeit. Zudem habe ich ein eigenes Interesse an Wissenschaft und Forschung“, erklärt sie ihr Engagement.

Die jeweiligen Themen bereitet Krämer so auf, dass die Grundlagen anhand von Experimenten und Spielen altersgerecht vermittelt werden, der Umfang beträgt in der Regel zwei Schulstunden. Ein Projekt, das die Stiftungsmitglieder rund um Roland Kuhnke erneut aufleben lassen möchten, um dem Thema nachhaltige Bildung wieder vermehrt Bedeutung zu verschaffen. Zur Verfügung stehen aktuell Fördermittel in Höhe von 6.500 Euro. Das Thema ist laut Krämer schon gesetzt: „Im kommenden Schuljahr soll es um ‚Klimaschutz und die Schonung unserer Erde‘ gehen. Früher gab es die Begriffe Klima, Klimawandel oder Klimaschutz weder in Schulbüchern, noch tauchten diese Themen im Unterricht auf. Je nach Engagement der Pädagogen und Elternhaus sind heute mehr Grundlagen vorhanden, auf die man aufbauen kann. Ich freue mich über das vermehrte Interesse der Kinder, ihre gezielteren Fragen und Vorschläge. Manche erzählen von Maßnahmen aus dem eigenen Zuhause und im täglichen Leben oder berichten, dass in den Schulen Aktionen wie eine Klimawoche stattgefunden haben oder das Thema ‚Gesundes Essen‘ auf dem Stundenplan stand.“

THEMA NACHHALTIGKEIT FRÜH VERMITTELN

Insgesamt sei das Interesse am Projekt gestiegen und insbesondere Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer fragten vermehrt Unterrichtseinheiten nach. Mögliche Themen seien Energiequellen und ihre Auswirkungen, der Treibhauseffekt, die Atmosphäre, Klimawandel und Klimaschutz oder Ressourcen. Konkrete Fragen seien etwa: Welche Energiequellen schonen die Umwelt? Wie gehe ich selber verantwortungsvoll mit Energie um? Wie kann ich dazu beitragen, den Klimawandel zu bremsen? Wie wirkt sich der Klimawandel auf Mensch und Tier aus? Bei all den Unterrichtseinheiten sind der Umweltbeauftragten besonders die Neugierde, die Aufmerksamkeit, das Mitdenken, die gute Mitarbeit, der Mut der Kinder, eigenes Wissen mitzuteilen, oder zu hinterfragen im Gedächtnis geblieben. Themen rund um Umwelt, Mensch, Natur und Technik zu erarbeiten und Zusammenhänge zu verstehen mache den Kindern Spaß, diese blieben hängen und könnten zu verantwortungsvollem Handeln führen. „Mir liegt es sehr am Herzen, jedes Kind zu erreichen. Die Leisen, die Lauten, die mit Schwächen oder Behinderungen oder einer anderen Nationalität“, sagt Krämer. In Summe ist sie überzeugt: „Es ist extrem wichtig, die Kinder möglichst frühzeitig an das Thema Nachhaltigkeit heranzuführen. Das Alter im 3. und 4. Schuljahr ist dafür genau passend. Wissensdurst, die Bereitschaft zur Mithilfe und Kreativität sind notwendig, zum Bedenken und Umdenken. Das Wissen um das ,Wieso und Warum‘ ist enorm wichtig, um die Konsequenzen zu erkennen, wenn wir die Erde bedenkenlos und verschwenderisch ausbeuten.“

FAMILIENSTIFTUNGEN – LEBENSUNTERHALT SICHERN

„Was wollen Sie absichern — Unternehmen, Familie oder Lebenswerk?“ Diese Frage stellt Philipp Brokfeld seinen Mandanten unweigerlich. Der Diplom-Finanzwirt und Steuerberater bei der Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH in Bielefeld ist Experte für Unternehmens-Nachfolgeregelungen. Eine mögliche Antwort kann „die Gründung einer Familienstiftung“ lauten, einer privatnützigen Stiftung. „Die Stiftung verfolgt das Ziel, das in der Satzung festgelegt ist. Das kann im Grunde jeder Zweck sein, außer einem reinen Selbstzweck. Die Stiftung darf also nicht gegründet werden, nur damit sie besteht. Der klassische Grund ist in der Regel die Sicherung des Lebensunterhalts der Stifter und ihrer Familien“, berichtet Brokfeld aus der Praxis. Die Stiftungsgründung sollte „nicht unter einer Million Euro eingebrachtem Vermögen“ erfolgen. Je nach Höhe der Summe fallen jährlich Kosten von 5.000 bis 15.000 Euro beispielsweise für Steuererklärung und Verwaltung der Stiftung an.

Wichtig sei, dass rechtliche Überlegungen den Ausschlag für die Stiftungsgründung geben sollten — um ein „reines Steuersparmodell“, wie vielfach angenommen, handle es sich nicht. „Ganz grob gesagt ist die Höhe der laufenden Besteuerung nahezu identisch mit der einer Holding GmbH. Es fallen ebenfalls Körperschafts- oder gegebenenfalls Gewerbesteuern an. Durch eine privatnützige Stiftung soll hingegen vielfach das Lebenswerk geschützt werden, insbesondere dann, wenn es keine Nachfolger gibt und das Unternehmen auch nicht verkauft werden soll.“ Ein weiterer Aspekt sei die „Asset-Protection“, der Vermögensschutz, indem beispielsweise ausgeschlossen wird, dass Ehepartner oder Kinder Ansprüche auf das Firmenvermögen erheben können. So ließen sich Streitigkeiten vermeiden, erb- und familienrechtliche Gründe spielten ebenfalls eine wichtige Rolle.

Durch die Gründung einer privatnützigen Stiftung falle zudem keine Wegzugsbesteuerung an. Diese wird erhoben, falls Unternehmerinnen und Unternehmer oder deren Kinder ins Ausland umziehen. „Der Gesetzgeber unterstellt den Verkauf von Gesellschafteranteilen und erhebt Steuern“, erläutert Brokfeld die Auswirkungen auf Kapitalgesellschaften, obwohl real keine Liquidität geflossen sei, er spricht vom „dry income“.

ERBSCHAFTSSTEUER DIFFERENZIERT BETRACHTEN

„Viele Unternehmerinnen und Unternehmen haben bei der Stiftung das Thema Erbschaftssteuer vor Augen“, sagt Brokfeld. Auch hier lohne sich eine differenzierte Beratung und Betrachtung. „Wenn Unternehmensvermögen vererbt oder verschenkt wird, gibt es umfangreiche Steuersparmöglichkeiten oder Steuerbefreiungen. Der Wert des Betriebsvermögens darf dabei nicht über 90 Millionen Euro liegen.“ Werde diese Grenze überschritten, falle in jedem Fall Erbschaftssteuer an. Bei einem Wert zwischen 26 und 90 Millionen Euro werden die Steuerbefreiungen reduziert. Mit der „Verschonungsbedarfsprüfung“ gebe es allerdings eine Ausnahme: „Wenn die Erben kein eigenes Vermögen haben und keine Steuer zahlen können, kann eine entsprechende Prüfung beantragt werden und die Steuer wird erlassen. Das ist der Grund, warum eine Stiftungsgründung interessant werden kann — ich stelle mich damit mittellos“, taucht Brokfeld tief ins deutsche Steuerrecht ein. Aber auch dafür gebe es eine Art „Ausgleich“: „Alle 30 Jahre wird ein neuer Erbfall unterstellt. Damit will der Fiskus garantieren, dass das Vermögen nicht komplett der Erbschaftssteuer entzogen wird.“ Der große Vorteil bestehe in der Planbarkeit dieser Zahlung, Liquidität könne langfristig auf­gebaut werden.

KEINE AUSWIRKUNG AUFS OPERATIVE GESCHÄFT

Obwohl eine Stiftung auf Dauer angelegt ist, habe dies keine Auswirkungen auf das operative Geschäft. Die Unternehmensziele ließen sich weiterhin an die Marktgegebenheiten anpassen oder neue Geschäftsfelder hinzunehmen. „Der Zweck des Unternehmens ist unabhängig vom Zweck der Stiftung, beispielsweise die Kinder abzusichern.“ Schwieriger sei es, weitere Begünstigte, so genannte Destinatäre, nachträglich in den Empfängerkreis der Stiftung aufzunehmen. Aus steuerlicher Sicht sei dies nicht sinnvoll, da die Finanzämter dies wie eine neue Schenkung behandeln und entsprechend Schenkungssteuer erheben würden. „Deshalb ist es so wichtig, am Anfang Zeit in die Planung zu investieren. Grundsätzlich sind die Stifter sehr flexibel bei der Stiftungsaufsetzung, im Nachhinein sind Änderungen schwierig.“ Zwischen sechs und zwölf Monaten dauere durchschnittlich der Prozess, vom Konzept über die Vertragsgestaltung bis hin zur Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht.

Etwa zwei von zehn Mandanten dächten über eine Stiftungsgründung nach. „Viele scheuen davor zurück, dass das Unternehmen der Familie entzogen wird“, sagt Brokfeld. In Zukunft werde das Thema mehr Bedeutung erhalten, da die „Baby-Boomer“ vor der Rente stünden. „Wie geht's weiter?“, lautet die Frage, auf die die jüngere Unternehmer-Generation eine Antwort finden müsse. „Sie holt sich eher Fremdgeschäftsführer ins Unternehmen, lebt vielleicht im Ausland, hat kein Interesse mehr an patriarchalen Führungsstrukturen“, umschreibt Brokfeld die Herausforderungen. Im Kern gehe es darum, ob die Familie oder eine Stiftung das Unternehmenserbe antreten soll.

BUNDESVER­FASSUNGSGERICHT VERHANDELT IM HERBST

Am 13. Oktober dieses Jahres steht die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, bei der es um das Verschonen von Betriebsvermögen geht. „Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen sowie bewertungsrechtlichen Regelungen beim Übergang betrieblichen Vermögens mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie den Beschwerdeführer, für dessen Erwerb von sonstigem, nicht begünstigtem Vermögen die genannten Normen nicht gelten, in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise benachteiligen“, heißt es dazu in der Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts. Und weiter: „Der Beschwerdeführer ist Erbe seiner Tante. Im Nachlass befand sich ausschließlich Privatvermögen, unter anderem ein Wertpapierdepot und Grundvermögen.“

„Die Verschonungsbedarfsprüfung ist ja für Familienstiftungen interessant und deren Ausgestaltung politisch motiviert. Im Moment bekommen wir viele Anfragen, die Unternehmen wollen vorbereitet sein“, blickt Brokfeld in Richtung Herbst. Sein Fazit fällt trotzdem eindeutig aus: „Die Gründung einer privatnützigen Stiftung ist eine absolute Individualentscheidung, die gut abgewogen werden muss. Nicht für jede Familie ist sie das richtige Instrument.“

Jörg Deibert, Silke Goller, Heiko Stoll