Page 49 - Ostwestfälische Wirtschaft Mai 2024
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Warum müssen Unternehmen
Rundfunk und GEMA-Gebühren zahlen?
Die Zahlung der Rundfunk- und GEMA-Gebühren erhitzt regel- GEMA
mäßig die Gemüter, egal ob im privaten oder im gewerblichen Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und me-
Bereich. Meistens stellt sich die Frage nach dem „Warum“ der chanische Vervielfältigungsrechte) ist zuständig für die Wahr-
Zahlungspflicht. nehmung der Rechte von Komponisten, Textautoren und Mu-
sikverlegern. Sobald Musik an öffentlich zugänglichen Orten
Rundfunkbeitrag / ehemals GEZ und für die Öffentlichkeit beziehungsweise für ein breites Pu-
Auch wenn es die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich- blikum gespielt wird, wird eine Lizenzgebühr fällig. Die GEMA
rechtlichen Rundfunkanstalten) an sich nicht mehr gibt, wird unterstützt die Musiknutzer wie Veranstalter, Gaststätten, Ein-
diese Abkürzung vermutlich noch immer umgangssprachlich zelhandelsgeschäfte oder andere Betriebe, alle Rechte zur Nut-
genutzt, um die Gebührenerhebung für den öffentlich rechtli- zung der Musik zu erwerben. Die Lizenzzahlung leitet die GEMA
chen Rundfunk zu benennen. Heute wird der Rundfunkbeitrag an die Komponisten, Textautoren und Musikverleger weiter. Auf
durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingeholt. diese Weise wird das Urheberrecht der kreativen Köpfe gewahrt
Geregelt ist er im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Sowohl Privat- und sie erhalten eine entsprechende Vergütung dafür, dass ihre
haushalte als auch Gewerbetreibende, Institutionen und Ein- Musik durch den Nutzer öffentlich wiedergegeben wird. Die
richtungen des Gemeinwohls sind verpflichtet, die Gebühren zu Nutzung der Musik ist bei der GEMA anzumelden. Entsprechen-
entrichten. Die Beitragspflicht aller Unternehmen — gleich ob sie de Formulare sind auf der Homepage www.gema.de zu finden.
Empfangsgeräte besitzen oder nicht — wird damit begründet, dass Die Vergütung richtet sich nach festen, im Bundesanzeiger ver-
die Nutzung des Rundfunks zu den typischen Betriebsabläufen öffentlichten Gebühren: www.bundesanzeiger.de.
und Organisationsstrukturen eines Gewerbebetriebs gehören.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2018, dass der
Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist. Die Höhe des Beitrags für das ge-
samte Unternehmen richtet sich nach der beziehungsweise den Mehr Infos zu Rechtsthemen und
beitragspflichtigen Betriebsstätten, verbunden mit der Anzahl der die Ansprechpartnerinnen in der
IHK-Rechtsabteilung unter
Beschäftigten (in der Regel wird nicht zwischen Teil- und Vollzeit-
kräften unterschieden) sowie den betrieblich genutzten Kraftfahr-
zeugen. In bestimmten Fällen sind Beitragsbefreiungen möglich,
beispielsweise für Betriebsstätten, die keinen Arbeitsplatz einge-
richtet haben.
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Tel.: 05261 6690215

