Page 51 - Ostwestfälische Wirtschaft Mai 2024
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        Zollvorschriften bei Lieferungen innerhalb der EU




        Im EU-Binnenmarkt erfolgt der Warenaustausch in der Regel
        ohne Zollgrenzen und Zolldokumente. Aber auch hier gilt: Keine
        Regel ohne Ausnahme.

        Zoll-Transitverfahren von EU-Zollaußengrenze zum Binnen-
        zollamt
        Werden Warensendung beim „körperlichen“ Import in die EU
        nicht an der EU-Zollaußengrenze im Seehafen, am Flughafen                                                  Foto: Mukhlesur/stock.adobe.com
        oder der Landesgrenze endgültig importverzollt (Zoll-Importan-
        meldung mit Zahlung der Einfuhrabgaben),  ist ein „Zoll-Transit-
        verfahren/Versandverfahren“ von der Zollaußengrenze bis zum
        Ort des Empfängers zu eröffnen mit anschließender Zollanmel-
        dung beim örtlichen Zollamt des Warenempfängers.

        Zoll-Verfahren bei EU-Staatsgebieten mit Sonderstatus  Besonderheit: Statistische Meldepflichten
        Bei Lieferungen in EU-Sondergebiete (https://www.zoll.de) sind   Bei EU-Lieferungen besteht eine statistische Meldepflichte „In-
        Zolldokumente zu erstellen:                           trastat“, wenn importverzollte Waren nicht in EU-Sondergebiete
                                                              geliefert werden.
        • Zoll-Ausfuhranmeldung „CO — Community“              Diese Intrastat-Meldung muss monatlich elektronisch an das
        •  Nachweis, dass Waren in EU hergestellt wurden oder in der   Statistische Bundesamt erfolgen — www.destatis.de — bei:
         EU im „zollrechtlich freien Verkehr/importverzollt“ sind. Dies
         erfolgt durch einen Vermerk auf Rechnung bis 15.000 Euro be-  •  Warenversand aus Deutschland in EU-Staaten ab einem Wert
         ziehungsweise durch eine Zollbestätigung bei darüber hinaus-  von 500.000 Euro: alle EU-Sendungen pro Jahr addiert.
         gehenden Beträgen.                                   •  Wareneingängen in Deutschland aus EU-Staaten ab einem
                                                               Wert von 800.000 Euro: alle EU-Sendungen pro Jahr addiert.
        Verbrauchssteuerpflichtige Waren
        Lieferungen von beispielsweise Alkohol, Tabak, Mineralöl und
        daraus hergestellten Waren müssen beim Zoll angemeldet wer-     Mehr Infos und Ansprechpartner in der
        den.                                                               IHK-Internationalabteilung unter 







          LOGISTIKZENTRUM


          TERMINAL 3




           Gefahrstofflagerung Klasse 9
                                                                               Jetzt Exposé
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