Page 46 - Ostwestfälische Wirtschaft Oktober 2024
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44   Politik und Standort









        Was im Großbritanniengeschäft zu beachten ist – Teil 2
        Der Zoll




        Durch den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) gibt es
        im Zollbereich Unterschiede beim B2B-Warenverkehr zwischen
        der EU mit Großbritannien (GB), Nord-Irland und der Republik
        Irland.


        WARENSENDUNG ZWISCHEN EU UND GB

        Zoll-Anmeldungen                                                                                           Foto: Mukhlesur/stock.adobe.com
        Jedes Unternehmen benötigt eine Zollregistrierungsnummer
        „EORI“ (Economic Operators Registration and Identification
        Number). Diese Nummer enthält das nationale Länderkürzel,
        zum Beispiel DE für Deutschland oder GB.
        Jede Warensendung ist beim EU-Zoll in den nationalen Zoll-
        Portalen anzumelden.                                  Carnet
        In GB erfolgt die Zollabfertigung über „CDS“ (Customs Decla-  Das Carnet ermöglicht die zollfreie, vorübergehende Warenein-
        ration Service).                                      fuhr in die EU oder nach GB ohne aufwendige Zollverfahren. Ge-
                                                              nutzt werden kann es für Warenpräsentationen auf Messen, bei
        EU-Ausfuhrgenehmigungsvorschriften                    Kunden und für der Mitnahme von Werkzeugen bei Montagen
        Empfänger und Warenlieferungen unterliegen den üblichen   oder Reparaturaufträgen.
        Prüfpflichten. Für EU-Warenlieferungen nach VK kann in vielen
        Fällen die Allgemeine Genehmigung „EU001“ in Anspruch ge-  See-Transporte
        nommen werden.                                        VK hat ein spezielles Anmeldesystem für Warensendungen im See-
                                                              verkehr von und nach VK — GVMS (Goods Vehicle Movement Service).
        Zollfreie Warensendungen
        Zwischen der EU und VK besteht das Abkommen „TCA“ (Trade   WARENSENDUNGEN ZWISCHEN EU
        and Cooperation Agreement), so dass EU- oder GB-Präferenzur-  UND NORD-IRLAND
        sprungswaren zollfrei gehandelt werden können. Hierzu ist ein   Der Handel zwischen der EU und Nord-Irland ist wie ein „inner-
        „Präferenzsatz“ beipielsweise auf die Rechnung an den Kunden   gemeinschaftlicher EU-Handel“ abzuwickeln. Eine steuerfreie Lie-
        zu schreiben. Ab einem Warenwert von 6.000 Euro darf dieser   ferung ist möglich. Hierzu verwendet ein EU-Unternehmen seine
        Satz nur von einem „Registrierten Ausführer — REX“ abgeben   übliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die Nummer
        werden.                                               des nord-irischen Unternehmens — XI beginnend, nicht mit GB oder
                                                              VK.
        Ursprungsangabe in IHK-Ursprungszeugnissen
        Hat die Ware britischen Ursprung sind folgende „Namen“ möglich:  WARENSENDUNGEN ZWISCHEN EU UND
        •   Vereinigtes Königreich oder Vereinigtes Königreich von   DER REPUBLIK IRLAND ÜBER GB-STAATSGEBIET
            Großbritannien und Nordirland bei Ursprung in Großbri-  Lieferungen zwischen der EU und der Republik Irland sind
            tannien und/oder Nord-Irland                      rechtlich „innergemeinschaftliche Lieferungen“. Wichtig: Wird
        •   Großbritannien, wenn die Waren keinen Ursprung in   der Transport „körperlich“ über GB durchgeführt, ist das EU-
            Nord-Irland haben                                 Zollversandverfahren „T2“ für den zollfreien Warenverkehr
                                                              anzuwenden bei „Zoll-Unionswaren“. Zoll-Unionswaren sind
        Die Angabe von einzelnen VK-Landesteilen, zu Beispiel  Eng-  Waren, die in der EU hergestellt wurden oder in der EU import-
        land, Wales, Schottland oder Nord-Irland, ist nicht erlaubt.  verzollte Nicht-EU-Ursprungswaren.

                                                              Mehr Infos und Ansprechpartner
                                                              in der IHK-Internationalabteilung unter 
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