Page 38 - Ostwestfälische Wirtschaft Oktober 2024
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36   Politik und Standort






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        Elektronisches Meldeverfahren für Händler, Gastronomen und Taxiunternehmen wird verpflichtend




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                                                                                EU-Taxameter  und  Wegstreckenzähler
                                                                                gelten ebenfalls als elektronische Auf-
                                                                                zeichnungssysteme und unterliegen zu-
                                                                               Foto: tota/stock.adobe.com (generiert mit KI)  Sicherheitseinrichtungen  (TSE)  betrie-
                                                                                dem besonderen Bestimmungen. Wer-
                                                                                den  diese  ohne  zertifizierte  technische

                                                                                ben,  müssen  die  erforderlichen  Anpas-
                                                                                sungen und Aufrüstungen umgehend
                                                                                umgesetzt werden. Das Bundesfinanz-
                                                                                ministerium hat jedoch eine Nichtbean-
                                                                                standungsregelung längstens bis zum 31.
                                                                                Dezember 2025 geschaffen.
                                                                                Zudem wurde die Meldeverpflichtung
                                            ten Aufzeichnungssysteme und die ver-  für die Inanspruchnahme der Über-
        Mit fünf Jahren Verspätung stellt das   wendeten TSEs innerhalb eines Monats   gangsregelung bei EU-Taxametern mit
        Bundesministerium der Finanzen (BMF)   nach Anschaffung auf elektronischem Weg   INSIKA-Technologie („INtegrierte SIcher-
        eine elektronische Meldemöglichkeit für   dem zuständigen Finanzamt zu melden.   heitslösung  für  messwertverarbeitende
        elektronische Kassen und Kassensysteme   Da die Finanzverwaltung jedoch zunächst   KAssensysteme“) bis Ablauf des Nichtbe-
        zur Verfügung. Außerdem müssen EU-Ta-  kein elektronisches Meldeverfahren be-  anstandungszeitraumes ausgesetzt.
        xameter und Wegstreckenzähler elekt-  reitstellen konnte, wurde die gesetzliche
        ronisch erfasst werden. Entsprechende   Mitteilungsverpflichtung ausgesetzt.  •   Bei EU-Taxametern und Wegstre-
        Systeme müssen bis Donnerstag, 31. Juli   Durch die Neuregelung ab dem 1. Januar   ckenzählern, welche die  oben  ge-
        2025, bei den Finanzbehörden angemel-  2025 kommen auf Unternehmerinnen und   nannten Nichtbeanstandungsrege-
        det werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird   Unternehmer neue Anforderungen zu:  lung in Anspruch nehmen, ist für
        eine entsprechende elektronische Melde-                                    diese Dauer von einer Mitteilung ab-
        möglichkeit über das Programm „Mein   KASSEN UND KASSENSYSTEME             zusehen.
        ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle („ELS-  •   Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte   •   EU-Taxameter und Wegstreckenzäh-
        TER Rich Client“) zur Verfügung stehen.  elektronische Aufzeichnungssysteme   ler, die bis zum 1. Juli 2025 nachge-
        Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipu-  sind den Finanzbehörden bis zum 31.   rüstet werden, sind bis zum 31. Juli
        lationen an digitalen Grundaufzeichnun-  Juli 2025 mitzuteilen.            2025 zu melden.
        gen“ vom 22. Dezember 2016 („Kassen-  •   Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte   •   Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte
        gesetz“) und der Neueinfügung von § 146a   Systeme müssen innerhalb eines   oder mit einer TSE ausgerüstete EU-
        in die Abgaben-Ordnung wurden Unter-    Monats nach Anschaffung gemeldet   Taxameter und Wegstreckenzähler
        nehmen verpflichtet, ihre elektronischen   werden. Gleiches gilt für die Außer-  sind spätestens innerhalb eines Mo-
        Aufzeichnungssysteme  ab  dem  1.  Januar   betriebnahme.                  nats nach Anschaffung oder Ausrüs-
        2020 mit einer zertifizierten technischen   •   Die Mitteilungspflicht besteht so-  tung zu melden.
        Sicherheitseinrichtung (TSE) vor nachträg-  wohl für angeschaffte als auch für
        lichen Datenmanipulationen zu schützen.   gemietete und geleaste Systeme.
        Zugleich wurde eine Belegausgabepflicht   •   Das Bundesfinanzministerium weist
        eingeführt, um durch einen Abgleich des   ausdrücklich darauf hin, dass bei   Weitere Informationen zum Thema auch
        Bons mit den Aufzeichnungen der Kassen-  einer Mitteilung stets alle in einer   bei der IHK Ostwestfalen,
        software mögliche Manipulationen leich-  Betriebsstätte eingesetzten Aufzeich-  Bernd Falge
        ter feststellen zu können. Zudem wurden   nungssysteme (in einer einheitlichen   Tel.: 0521  554-206
        Unternehmen verpflichtet, die eingesetz-  Mitteilung) zu übermitteln sind.  E-Mail: b.falge@ostwestfalen.ihk.de
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