Page 38 - Ostwestfälische Wirtschaft Oktober 2024
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36 Politik und Standort
Bitte zahlen
Elektronisches Meldeverfahren für Händler, Gastronomen und Taxiunternehmen wird verpflichtend
EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
gelten ebenfalls als elektronische Auf-
zeichnungssysteme und unterliegen zu-
Foto: tota/stock.adobe.com (generiert mit KI) Sicherheitseinrichtungen (TSE) betrie-
dem besonderen Bestimmungen. Wer-
den diese ohne zertifizierte technische
ben, müssen die erforderlichen Anpas-
sungen und Aufrüstungen umgehend
umgesetzt werden. Das Bundesfinanz-
ministerium hat jedoch eine Nichtbean-
standungsregelung längstens bis zum 31.
Dezember 2025 geschaffen.
Zudem wurde die Meldeverpflichtung
ten Aufzeichnungssysteme und die ver- für die Inanspruchnahme der Über-
Mit fünf Jahren Verspätung stellt das wendeten TSEs innerhalb eines Monats gangsregelung bei EU-Taxametern mit
Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach Anschaffung auf elektronischem Weg INSIKA-Technologie („INtegrierte SIcher-
eine elektronische Meldemöglichkeit für dem zuständigen Finanzamt zu melden. heitslösung für messwertverarbeitende
elektronische Kassen und Kassensysteme Da die Finanzverwaltung jedoch zunächst KAssensysteme“) bis Ablauf des Nichtbe-
zur Verfügung. Außerdem müssen EU-Ta- kein elektronisches Meldeverfahren be- anstandungszeitraumes ausgesetzt.
xameter und Wegstreckenzähler elekt- reitstellen konnte, wurde die gesetzliche
ronisch erfasst werden. Entsprechende Mitteilungsverpflichtung ausgesetzt. • Bei EU-Taxametern und Wegstre-
Systeme müssen bis Donnerstag, 31. Juli Durch die Neuregelung ab dem 1. Januar ckenzählern, welche die oben ge-
2025, bei den Finanzbehörden angemel- 2025 kommen auf Unternehmerinnen und nannten Nichtbeanstandungsrege-
det werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird Unternehmer neue Anforderungen zu: lung in Anspruch nehmen, ist für
eine entsprechende elektronische Melde- diese Dauer von einer Mitteilung ab-
möglichkeit über das Programm „Mein KASSEN UND KASSENSYSTEME zusehen.
ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle („ELS- • Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte • EU-Taxameter und Wegstreckenzäh-
TER Rich Client“) zur Verfügung stehen. elektronische Aufzeichnungssysteme ler, die bis zum 1. Juli 2025 nachge-
Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipu- sind den Finanzbehörden bis zum 31. rüstet werden, sind bis zum 31. Juli
lationen an digitalen Grundaufzeichnun- Juli 2025 mitzuteilen. 2025 zu melden.
gen“ vom 22. Dezember 2016 („Kassen- • Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte • Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte
gesetz“) und der Neueinfügung von § 146a Systeme müssen innerhalb eines oder mit einer TSE ausgerüstete EU-
in die Abgaben-Ordnung wurden Unter- Monats nach Anschaffung gemeldet Taxameter und Wegstreckenzähler
nehmen verpflichtet, ihre elektronischen werden. Gleiches gilt für die Außer- sind spätestens innerhalb eines Mo-
Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar betriebnahme. nats nach Anschaffung oder Ausrüs-
2020 mit einer zertifizierten technischen • Die Mitteilungspflicht besteht so- tung zu melden.
Sicherheitseinrichtung (TSE) vor nachträg- wohl für angeschaffte als auch für
lichen Datenmanipulationen zu schützen. gemietete und geleaste Systeme.
Zugleich wurde eine Belegausgabepflicht • Das Bundesfinanzministerium weist
eingeführt, um durch einen Abgleich des ausdrücklich darauf hin, dass bei Weitere Informationen zum Thema auch
Bons mit den Aufzeichnungen der Kassen- einer Mitteilung stets alle in einer bei der IHK Ostwestfalen,
software mögliche Manipulationen leich- Betriebsstätte eingesetzten Aufzeich- Bernd Falge
ter feststellen zu können. Zudem wurden nungssysteme (in einer einheitlichen Tel.: 0521 554-206
Unternehmen verpflichtet, die eingesetz- Mitteilung) zu übermitteln sind. E-Mail: b.falge@ostwestfalen.ihk.de

