Page 39 - Ostwestfälische Wirtschaft Oktober 2024
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        Können Verträge mit Hilfe von AGB einseitig geändert werden?




        Im geschäftlichen Verkehr sind allgemeine Geschäftsbedin-  die ihm vorliegende Klausel unangemessen benachteiligend
        gungen (AGB) nicht mehr wegzudenken, da sie den Rechts-  und damit unwirksam sei, da sie mit dem im Zivilrecht veran-
        verkehr wesentlich erleichtern. Es handelt sich dabei um vor-  kerten wesentlichen Grundgedanken, dass das bloße Schwei-
        formulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von   gen grundsätzlich keine Rechtswirkung entfalte, nicht zu ver-
        Verträgen von einer Vertragspartei der anderen Vertragspartei   einbaren sei.
        bei Abschluss eines Vertrags einseitig gestellt werden. Ver-  Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung ist davon auszuge-
        wendet werden solche Bedingungen nicht nur in Verträgen,   hen, dass Vertragsänderungen — insbesondere die Erhöhung
        die auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet sind,   von Entgelten — auf diesem Wege jedenfalls gegenüber Ver-
        sondern auch in sogenannten Dauerschuldverhältnissen, die   brauchern grundsätzlich nicht möglich sind, sondern viel-
        über einen längeren Zeitraum wiederkehrende Leistungen   mehr die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erfordern.
        zum Gegenstand haben. Dazu gehören beispielsweise Mietver-  Ausnahmen — etwa, wenn es sich lediglich um Anpassungen
        träge. Insbesondere bei solchen Verträgen kann es für eine der   zum  Vorteil des  Kunden  handelt —  sind  in engem  Rahmen
        Parteien wichtig sein, die Vertragsbedingungen an geänderte   denkbar.
        Gegebenheiten anpassen zu können. Grundsätzlich ist dafür   Nicht abzusehen ist derzeit, ob sich die Einschätzung des BGH
        die Zustimmung des Vertragspartners nötig. Es stellt sich des-  auch in Gänze auf Verträge ohne Verbraucherbeteiligung über-
        halb die Frage, ob durch eine Klausel in den AGB künftige Än-  tragen lässt. Aufgrund der Komplexität dieser Thematik und
        derungen des Vertragsverhältnisses auch ohne die ausdrück-  der noch vorhandenen Unsicherheiten ist es jedenfalls rat-
        liche Zustimmung des Kunden erfolgen können, sofern dieser   sam, solche Klauseln nicht ohne vorherige Prüfung durch eine
        nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich wider-  Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu verwenden.
        spricht.
        Über die Wirksamkeit einer solchen „Zustimmungsfiktions-
        klausel“, die von einer Bank gegenüber einem Verbraucher                 Mehr Infos zu Rechtsthemen
        verwendet worden war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) im                und die Ansprechpartnerinnen
        Jahr 2021 entschieden. Im Ergebnis stellte der BGH fest, dass        in der IHK-Rechtsabteilung unter 
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